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„Für eine bessere Inklusion“

Für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen über die Pflichtquote hinaus und längerfristig beschäftigen, soll es künftig Auszahlungsprämien geben.

Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, wurden bislang vom Land Südtirol auf der Grundlage des entsprechenden Landesgesetzes gefördert. Nun hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, von der bisherigen Beitragsformel auf ein Prämiensystem umzustellen.

„Mit diesem Systemwechsel vereinfachen und beschleunigen wir sowohl die Gesuchstellung als auch die Bearbeitung und die Auszahlung der Prämien“, unterstreicht Achammer. Der Landesrat verweist auch darauf, dass mit dem neuen Prämiensystem zudem zwischen Betrieben unterschieden werde, welche die sogenannte Pflichtquote erfüllen und jenen, die über diese Quote hinaus Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen. „Mit der Einführung einer Anstellungsprämie belohnen wir die Bereitschaft von Unternehmen und Betrieben, entsprechende Arbeitsstellen anzubieten“, erklärt der SVP-Obmann. „Zudem führen wir eine Stabilitätsprämie ein, die höher ist als die Anstellungsprämie. Mit dieser erkennen wir die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses an und tragen dem Ziel der effektiven Inklusion besser Rechnung. Für Betriebe, welche die Pflichtquote erfüllt haben, wird die Stabilitätsprämie mehr als verdoppelt.“

Im Sinne der neuen, von der Landesregierung genehmigten Richtlinien können private Arbeitgebende, die Menschen mit Behinderungen über einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit oder Teilzeit von mindestens 15 Wochenstunden anstellen und die Sozial- und Fürsorgebeiträge ordnungsgemäß eingezahlt haben, um die Prämien ansuchen. Die Anstellungsprämie steht Unternehmen zu, die Personen mit einer Zivilinvalidität von mindestens 46 Prozent oder mit Arbeitsinvalidität von mindestens 34 Prozent zum ersten Mal und mindestens 180 Tage über einen Arbeitsvertrag beschäftigen. Überschreitet die Beschäftigungsdauer die 180 Tage, kann um die Stabilitätsprämie angesucht werden. Beide Prämien können auch für Saisonsarbeitende gewährt werden, während Arbeit-auf-Abruf-Verträge ausgenommen sind.

Die Anstellungsprämie beläuft sich bei unerfüllter Pflichtquote auf 2.000 Euro, bei erfüllter Pflichtquote auf 4.000 Euro.

Die Stabilitätsprämie hingegen macht für Betriebe, welche die vom Staat im Verhältnis zur Betriebsgröße vorgesehene Anzahl an Mitarbeitenden mit Behinderung nicht erreichen, 4.000 Euro aus, für jene, welche die Pflichtquote erfüllen, 9.000 Euro. Die entsprechenden Anträge sind jeweils in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. März über das Dienstleistungsportal des Landes zu stellen. (sd)

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