1.458 Weideschutzgebiete

Foto: 123RF.com (Symbolbild)
Nur 18 der rund 1.500 Almen in Südtirol wurden nicht als Weideschutzgebiete ausgewiesen. Auf den restlichen Almen kann nun ein Gutachten zur Wolfsentnahme beantragt werden.
von Markus Rufin
Südtirol kommt der ersten Wolfsentnahme immer näher. Nachdem in der vergangenen Woche die Durchführungsverordnung zum Wolfsgesetz des Landes genehmigt wurde, fehlte nur noch die Ausweisung der Weideschutzgebiete.
Auch dieser Schritt ist nun abgeschlossen. Es war abzusehen, dass ein Großteil der Südtiroler Almen als Weideschutzgebiete ausgewiesen wird. Den entsprechenden Rahmen dafür lieferte die Durchführungsverordnung.
Nur wenn eine ständige Behirtung, Hirtenhunde oder ein Weideschutzzaun möglich ist, handelt es sich nicht um ein Weideschutzgebiet. Ob dies möglich ist, wurde anhand von rund sechs Bedingungen pro Kategorie festgestellt. Wurde auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, gilt die Alm als Weideschutzgebiet.
Gestern hat die Abteilung Forstwirtschaft die Ausweisung der Weideschutzgebiete abgeschlossen. Nur 18 von den rund 1.500 Almen in Südtirol sind kein Weideschutzgebiet, 1.458 wurden als solches ausgewiesen.
Lesen Sie mehr dazu in der Donnerstags-Ausgabe der TAGESZEITUNG.
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