„Ein einziger Vorfall“
Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Celine Frei Matzohl im Juni Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihren Ex-Partner Omer Cim erstattet habe.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt: Celine Frei Matzohl hat im Juni dieses Jahres Anzeige gegen ihren Ex-Partner Omer Cim erstattet, weil er sie in einem Auto geschlagen und bedroht haben soll.
Die Carabinieri hätten den Vorfall sofort als „Code Rot“ gemeldet.
Und als solcher sei er auch behandelt worden, heißt es in der Aussendung der Staatsanwaltschaft.
Da es sich um einen „einzigen Vorfall“ gehandelt habe und die Ermittlungen abgeschlossen waren, sei Anklage wegen des Verstoßes gegen Artikel 581 des Strafgesetzbuches (Körperverletzung) und Artikel 612 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (schwere Bedrohung) erhoben worden.
„Für diese Straftaten können keine vorsorglichen Maßnahmen beantragt werden“, schreibt die Staatsanwaltschaft.
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