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Der Abschuss-Plan

Foto: Lpa

Am Donnerstag wird die Abteilung Forstwirtschaft die ersten Anträge zur Entnahme von Problemwölfen stellen. Gibt es bereits Anfang September ein erstes Abschussdekret?

von Markus Rufin

Dem Wolf geht es in Südtirol jetzt an den Kragen. Die Strategie des Landes ist spätestens seit der Genehmigung der Durchführungsbestimmungen am Dienstag klar. Das Land möchte auf möglichst vielen Gebieten den Abschuss erlauben und vor allem schnell handeln.

Die Durchführungsbestimmungen sehen nämlich die Ausweisung von Weideschutzgebieten vor, auf denen der Abschuss erlaubt ist. Eine großräumige Einzäunung, eine dauernde Behirtung mit oder ohne Hunde oder der Einsatz von Herdenschutzhunden darf nicht möglich sein, um als Weideschutzgebiet ausgewiesen zu werden. Auch hier überlässt die Landesregierung nichts dem Zufall und führt insgesamt 17 Punkte auf. Wenn auch nur einer der Punkte nicht erfüllt ist, wird das Gebiet als Weideschutzgebiet ausgewiesen.

Bereits im Gespräch mit der TAGESZEITUNG stellte Landesrat Arnold Schuler klar, dass sehr viele Almen als Weideschutzgebiete ausgewiesen werden. Dies bestätigt auch Günther Unterthiner, Direktor der Abteilung Forstwirtschaft: „Es wird so sein, dass ein Großteil der Almen als Weideschutzgebiete ausgewiesen wird, weil speziell Schutzzäune vielerorts nicht möglich sind.“

Die definitive Anzahl steht aber nach wie vor noch nicht fest, auch wenn Schuler bei der Pressekonferenz am Dienstag berichtete, dass dies in zwei bis drei Tagen geschehen werde. Unterthiner präzisiert, dass spätestens bis Mittwoch die Weideschutzgebiete ausgewiesen werden sollen, dann werden die Bestimmungen nämlich auch im Amtsblatt veröffentlicht.

Ab dann können auch die ersten Anträge für ein Gutachten der Wildbeobachtungsstelle und der ISPRA eingeholt werden. Dieser wird von Unterthiners Abteilung eingereicht. Der Abteilungsdirektor geht davon aus, dass dies bereits am Donnerstag oder am Freitag der Fall sein wird.

Dies ist deshalb möglich, weil das Gesetz vorsieht, dass auch Risse, die bis zu vier Monate zurückliegen, bewertet werden können. Die Abteilung Forstwirtschaft kümmert sich bereits jetzt parallel zur Ausweisung der Weideschutzgebiete um die Bewertung der Risse.

Unterthiner lässt dabei auch durchscheinen, dass es nicht nur einen, sondern gleich mehrere Anträge geben wird.

Wird der Antrag am Donnerstag gestellt, haben sowohl die Wildbeobachtungsstelle als auch die ISPRA 15 Tage Zeit für ihr Gutachten. Nur wenn die ISPRA in diesem Zeitraum kein Gutachten abgibt, kann das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle verwendet werden.

Einen Tag später kann Landeshauptmann Arno Kompatscher über ein eventuelles Abschussdekret entscheiden, wobei das Gutachten nicht bindend ist. Sollte es negativ ausfallen, muss es aber besser begründet sein.

Das heißt im Klartext, wenn am Donnerstag bereits die ersten Anträge gestellt werden, könnte es 16tage darauf, also am 2. September, das erste Entnahme-Dekret des Landeshauptmannes geben.

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