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Eine politische Angelegenheit

Flavia Basili, ehemalige Amtsdirektorin des Sanitätsbetriebs muss laut einem (unanfechtbaren) Urteil des Zentralen Rechnungshofs wegen des „Versicherungsunfalls“ 380.197 Euro zahlen, Ex-Sanitätsgeneraldirektor Andreas Fabi 120.000 Euro.

von Thomas Vikoler 

Wenn man die Schadenssumme zum nun ergangenen Urteil, das bald in Rechtskraft erwachsen wird, mit der ursprünglichen Forderung der Staatsanwaltschaft am Bozner Rechnungshof vergleicht, sind Flavia Basili, 61,und Andreas Fabi, 73, halbwegs gut weggekommen.

Die Staatsanwaltschaft bezifferte den von der Amtsdirektorin des Sanitätsbetriebs bzw. dem damaligen Sanitätsgeneraldirektor angerichteten Schaden auf 2.191.298,38 Millionen Euro. Fabi sollte subsidiär 300.000 Euro bezahlen.

Und zwar für die von Basili im Jahre 2017 versäumte Ausschreibung für eine Versicherung für Ärzte und Krankenpfleger, die dem Sanitätsbetrieb wegen notwendig gewordener Verlängerungen für den Anbieter Uniqa Mehrkosten von 2,4 Millionen Euro verursachte.

Am 6. Dezember 2021 folgte ein Freispruch für die beiden leitenden Beamten – und nun ein Urteil des Zentralen Rechnungshofes, der den Freispruch teilweise umkehrt: Basili wird – wegen grober Fahrlässigkeit – zur Zahlung von 63.651 Euro verurteilt (hier geht es um einen Deal mit der Versicherung zu den Wettbewerbskosten) bzw. zu 380.197 Euro wegen der verursachten Mehrkosten, diesmal wegen Vorsatzes.

Ex-Sanitätsgeneral Fabi wird dagegen zu einer Zahlung auf subsidiärem Wege von 120.000 Euro verurteilt – wegen grober Fahrlässigkeit. Dieser Betrag wird allerdings nur fällig, sollte die Hauptbeschuldigte Basili die Schadenssumme von insgesamt 443.848 Euro nicht aufbringen.

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