Die neuen Tarife
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrat Schuler die Gemeindeaufenthaltsabgabe für den Tourismussektor angepasst. Am 1. Jänner 2024 treten die abgeänderten Tarife in Kraft.
Zur Gemeindeaufenthaltsabgabe hatte es im Vorfeld mehrere Abstimmungen mit den wichtigsten Interessenvertretungen gegeben, jetzt ist die Änderung der Durchführungsverordnung beschlossen. „Es wird als nötig erachtet, die Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe abzuändern, um unter anderem die Querfinanzierungen an die IDM durch den Landeshaushalt reduzieren zu können“, erläutert Landesrat Arnold Schuler.
Im gesetzlichen Sinne ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe eine Steuer, die der Tourismusförderung dienen soll und vom Gast bezahlt wird. Ab 1. Jänner 2024 gehen 70 Prozent der Einnahmen an die Tourismusorganisationen, wovon 10 Prozent für Gemeinschaftsprojekte mit dem Sonderbetrieb „Innovation Development Marketing Südtirol/Alto Adige“ (IDM) vorgesehen sind. Die restlichen 30 Prozent erhält die IDM. „Diese Aufteilung haben wir mit den Betroffenen besprochen, sie sieht eine Mehreinnahme für alle vor und wurde gutgeheißen“, sagt Schuler.
Neu definiert wurde auch, dass Schul- und Jugendgruppen (mindestens 10 minderjährige Mitglieder) keine Gemeindeaufenthaltsabgabe entrichten müssen. Alle anderen bezahlen wie bisher je nach Beherbergungskategorie: 2,50 Euro in 5-, 4S-, 4-Sterne-Betrieben, 2 Euro in 3-Sterne-, 5-Blumen- oder 5-Sonnen-Betrieben. Für alle anderen Betriebe beträgt die Abgabe 1,50 Euro.
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Abgabe zur Finanzierung von tourimusrelevanten Dienstleistungen und Infrastrukturen auf maximal 5 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung kann jeweils innerhalb 30. Juni beschlossen werden, ab 1. Jänner des Folgejahres wird sie wirksam. In der Erstanwendung wird diese Frist mit 30. November festgelegt und wird mit Jahresbeginn greifen.
Ähnliche Artikel
Kommentare (2)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
andreas1234567
Hallo zum Nachmittag,
sollte die IDM nicht drastisch zusammengestrichen werden? Da gab es doch einen Landtagsbeschluss..
Wofür genau brauche ich als Gast noch einmal die IDM?
Irgendwelche Nachhaltigkeitskongresse mag ich nicht unterstützen.
Anzeigenkampagnen mit Angela Merkel welche deutsche Medienkassen gefüllt haben steigern bei mir das Sodbrennen, mag ich auch nicht zahlen.
Und ausserdem möchte ich nicht digitalisiert und verkehrsgelenkt werden.
Wenn die IDM das Liebkind der Landesregierung ist dann muss die Landesregierung ihr Lieblingskind auch durchfüttern und zwar ganz allein..
Ich zahl gern für Infrastruktur, die Bergretter, die Wegemacher, die Touristenbüros und für Hütten-und Almstrukturen und dann meinetwegen auch etwas mehr wenn die Gemeinde viele hochalpine Anlagen pflegen muss aber objektiv nutzlose behördengleiche Strukturen habe ich nicht so gern auf meiner Gastrechnung.
Wenn die IDM morgen aufgelöst wurde was würde sich an meinem Aufenthalt in Südtirol verschlechtern?
Auf Wiedersehen in Südtirol, ich finde ohne IDM dorthin, danke für Nichts
schwarzesschaf
Interessnt das Labdesgesetze nicht für das land gelten. Das Gesetz sagt das nan eine Orttaxen erhöhung 1 Jahr vorher ankundigen muss also der Termin für 2024 wäre der 31.12.2022 gewesen. Interessanterweise gilt das fürs Land nicht, jeder Hotelier der schon die Prospekte un# Preislisten gedruckt hat für 2024 darf sie ausbessern.