Arnos Plan

Foto: 123RF.com
Die EZB erhöht den Leitzins: Wie das Land die 918 Unternehmen, die während der Pandemie Darlehen mit variablen Zinsen aufgenommen haben, vor den Folgen schützen will.
von Matthias Kofler
Die Europäische Zentralbank hat im Juli den Leitzins erneut um 0,25 Prozentpunkte angehoben – zum neunten Mal binnen eines Jahres. Er liegt nun bei 4,25 Prozent. So hoch war er zuletzt zu Beginn der Finanzkrise 2008. Die EZB will mit diesen Maßnahmen die hohe Inflation bekämpfen.
Für Personen, die ein Darlehen mit variablem Zinssatz aufgenommen haben, bedeutet der EZB-Entscheid jedoch eine erhebliche Mehrbelastung. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden seitens des Landes Kredite zu günstigen Bedingungen zur Unterstützung von Unternehmen und Familien aufgelegt. Diese Maßnahme war mit dem Ziel verbunden, die Liquidität zu gewährleisten. Damals war der entsprechende Zinssatz wesentlich niedriger. Wirkt sich die Anhebung des Leitzinses durch die EZB also auch auf diese Darlehen aus?
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher in Beantwortung einer Anfrage der Freiheitlichen Ulli Mair mitteilt, wurden im Zeitraum 2020/2021 5.453 Darlehen im Rahmen der Einvernehmensprotokolle „Neustart Südtirol“ ausbezahlt: und zwar 575 subventionierte Darlehen an Privatpersonen (das sogenannte Familienpaket) mit einem Gesamtbetrag von 2,95 Millionen Euro, 4.878 subventionierte Darlehen an Unternehmen und Freiberufler für einen Gesamtbetrag von 368,23 Millionen Euro sowie Überbrückungskredite, die mittlerweile alle gelöscht wurden, für einen Gesamtbetrag in Höhe von 38,42 Millionen Euro.
Die 575 ausgezahlten Darlehen an Privatpersonen wurden mit einem fixen Zinssatz abgewickelt: Dieser betrug 0 Prozent im ersten Jahr, 1 Prozent im zweiten Jahr, der durch einen Beitrag der Provinz abgedeckt wurde, und 1 Prozent vom dritten bis zum fünften Jahr.
Die Zinssätze bei den 4.878 Darlehen an Unternehmen und Freiberufler unterscheiden sich hingegen je Höhe des Darlehens: Bei den allermeisten Kleinkrediten gibt es einen fixen Zinssatz.
Die Anhebung des Leitzinses durch die EZB betrifft laut Kompatscher „nur“ 918 Finanzierungen, also 16,83 Prozent der gesamten geförderten Darlehen: Bei den 807 Finanzierungen zwischen 35.001 und 1.500.000 Euro führt die Abweichung des Zinssatzes Schätzungen des Landes zufolge zu einer Erhöhung des Ratenbetrages von bis zu 5 Prozent über den Tilgungszeitraum. Bei den 111 Kleinkrediten bis zu 30.000 Euro wird geschätzt, dass die Zinserhöhung und jede weitere Zinserhöhung angesichts der langen Restlaufzeit der Kredite eine verhältnismäßig größere Auswirkung auf die über die Tilgungsdauer gezahlten Raten haben dürften. Denkbar ist eine Erhöhung des Ratenbetrages von ca. 20 Prozent über den Tilgungszeitraum. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren wären das 40 Euro pro Monatsrate.
„Der Darlehensnehmer hat jedoch die Möglichkeit, das vereinbarte Darlehen nach 30 Monaten ab Auszahlung ganz oder teilweise ohne Pönale vorzeitig zu tilgen“, betont der LH.
Zudem würden die Darlehen mit variablem Zinssatz vom staatlichen Garantiefonds für KMU bzw. von den lokalen Garantiegenossenschaften in fast allen Fällen mit einer 100- oder 90-prozentigen Rückversicherung durch den staatlichen Garantiefonds rückversichert. Das Land, führt Kompatscher weiter aus, die Risikofonds der lokalen Garantiegenossenschaften im Verhältnis zu dem Risiko, das sie ohne staatliche Rückversicherung übernommen haben, aufgestockt. Die EZB-Entscheidung wirke sich nicht auf die Kommissionen für die Deckung durch den Staat oder die Garantiegenossenschaften aus, das heißt: für den Kreditnehmer verursache das keine höheren Belastungen. Sondermaßnahmen von Seiten der Landesregierung seien keine geplant.
Kommentare (20)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.