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Abschluss im Herbst?

Die Landesregierung hat die Programmziele für die BÜK-Vertragsverhandlungen genehmigt. Damit soll eine schnelle Umsetzung ermöglich werden, doch die Zeit drängt.

von Markus Rufin

Einen Inflationsausgleich für die Jahre 2019 bis 2021, einen zweiten Inflationsausgleich für das Jahr 2022, eine Akontozahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 und eine Anhebung der Gehälter rückwirkend ab Jahresbeginn 2023, das soll der BÜKV 2022-2024 den 33.000 öffentlich Bediensteten in Südtirol bringen. Die Mittel dafür stehen mit Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes 2023 am kommenden 11. August zur Verfügung.

Doch vor zwei Wochen machten die Gewerkschaften in einem Schreiben an Landeshauptmann Arno Kompatscher auf die schleppenden Verhandlungen aufmerksam. Das Land riskiere mit dem Tempo die Zahlungen nicht im versprochenen Zeitraum durchführen zu können.

Erfolgt der Abschluss der Verhandlungen nicht bis zu den Landtagswahlen, können auch die vorgesehenen Gelder im Nachtragshaushalt nicht verwendet werden. Die öffentlich Bediensteten müssten warten, bis der neue Landtag einen neuen Haushalt aufstellt.

Am Dienstag hat die Landesregierung aber auf Vorschlag von Kompatscher zeitnah eine weitere Voraussetzung geschaffen, um die Verhandlungen und den Abschluss der nötigen Verträge möglichst schnell voranzubringen. „Für diesen Zweck stellen wir für den Dreijahreszeitraum zusätzliche 297 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte Landeshauptmann Kompatscher.

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