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Der zweite Skonto

Ivo Rabanser am Landesgericht

Die Haftstrafe für Ivo Rabanser zum Mordversuch von Wolkenstein ist wegen des Verzichts auf eine Berufung auf sechs Jahre und acht Monate herabgesetzt worden.

von Thomas Vikoler 

Er war eine Art Musterhäftling des Bozner Gefängnisses. Ivo Rabanser kümmerte sich dort um das Archiv und das Warenlager. Doch seit kurzem ist er nicht mehr dort. Der gebürtige Wolkensteiner, der im Dezember 2022 von Voruntersuchungsrichterin Elsa Vesco zu acht Jahren Haft wegen eines Mordversuchs auf seinen Bruder, begangen an Allerheiligen 2021 in dessen Haus in Wolkenstein, verurteilt worden ist, sitzt nun in einem anderen italienischen Gefängnis.

Dies, nachdem die gegen ihn verhängte Haftstrafe in Rechtskraft erwachsen ist. Und zwar deshalb, weil Rabansers Anwälte Marco Boscarol und Mara Ugge‘ einen Antrag auf Anwendung eines Artikels aus der jüngsten Cartabia-Reform gestellt haben. Wer auf eine Berufung verzichtet, erhält automatisch eine Strafreduzierung von einem Sechstel.

Und dies bedeutet im Falle Rabansers einen zweiten Skonto (nach dem Drittel Strafnachlass wegen des verkürzten Verfahrens) von einem Jahr und vier Monaten Haft. Die Endstrafe beläuft sich also auf sechs Jahre und acht Monate Haft.

Damit bekommt der 43-Jährige, der aus einem weiterhin nicht bekannten Motiv seinen Bruder nach langer Vorbereitung mit einem Messer attackiert hat, auch eine präzise Freiheitsperspektive.

Weil er bereits 18 Monate der Haftstrafe in U-Haft abgesessen hat, kann Rabanser in Kürze einen Antrag auf Ableistung seiner Reststrafe in Form von Sozialarbeit stellen. Wird dies genehmigt (was angesichts der guten Führung wahrscheinlich ist), kommt der Mann, der bis zu seiner Verhaftung in Verona als Gärtner arbeitete, auf freien Fuß.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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