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Die Streich-Liste

Neue Klinik Bozen

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb verbucht für den Zeitraum 1996 bis 2022 weitere uneinbringliche Forderungen in Höhe von 717.000 Euro. Der Löwenanteil stammt aus einem Vergleichsverfahren.

von Karin Gamper

Wer die jüngst veröffentlichte Liste mit den uneinbringlichen Forderungen des Sanitätsbetriebs durchgeht, staunt zunächst nicht schlecht. Auf zehn DIN-A-4-Seiten sind die geschuldeten Beträge aufgelistet, die die Sabes-Führung trotz aller Versuche nicht mehr einheben kann und die deshalb aus der Betriebsbilanz gestrichen werden. In Summe sind es 717.000 Euro. Es sind Rechnungen, die der Sanitätsbetrieb im Zeitraum 1996-2022 ausgestellt hat und die nie beglichen wurden. Die Beträge reichen vom mickrigen Euro bis zu Spitzenbeträgen in Höhe von über 140.000 Euro. Dabei ist die Aufstellung unvollständig. Sie wird laufend aktualisiert und hängt davon ab, ob die Eintreibungsprozeduren bis zur Pfändung abgeschlossen sind. Es müssen also noch zusätzliche Beträge dazugerechnet werden.

Allesamt Patienten und Patientinnen, die eine medizinische Behandlung genossen und dann einfach nicht gezahlt haben? Nein, heißt es auf Nachfrage aus dem Sanitätsbetrieb. Der Löwenanteil der zuletzt abgeschriebenen 717.000 Euro – nämlich 593.000 Euro – betrifft ein Vergleichsverfahren des Betreibers der Krankenhausbar in Bozen und Meran, der in finanzielle Schieflage geraten ist. Das Bild ist daher verzerrt.

Die Zahlungsmoral der Patienten und Patientinnen in den vier Gesundheitsbezirken ist hingegen gar nicht ganz so grottenschlecht. Jährlich verzeichnet der Sanitätsbetrieb laut eigenen Angaben für ärztliche Behandlungen weniger als 100.000 Euro an Ausständen. Gemessen an den jährlichen Gesamteinnahmen des Betriebs im Ausmaß von rund 110 Mio. Euro und an den insgesamt betreuten Patientenzahlen ist das vergleichsweise wenig.

Aber es ist dennoch Steuergeld. „Deshalb sind wir bemüht, alle offenen Forderungen einzubringen“, informiert der Abteilungsdirektor für Finanzen, Ernst Huber.

Dies erfolgt über verschiedene Kanäle und ist aufwändig.

Den Schuldnern wird zunächst eine Mahnung und ein Inverzugssetzungsakt zugestellt. Bei den uneinbringlichen Forderungen kommen diese Einschreibebriefe jedoch aus unterschiedlichen Gründen wieder zurück. Die Adressaten sind entweder „unauffindbar“, „unbekannt“, „verstorben“, „umgezogen“, sie haben die Annahme verweigert, die Adresse war ungenau, nicht vollständig oder „nicht bekannt“.

Daraufhin wird nach etwaigen neuen Adressen gesucht, wo sich die Schuldner aufhalten könnten. Es werden die Datenbanken des Landes durchforstet, Gemeinden im In- undAusland kontaktiert, im Falle von verstorbenen Schuldnern die Erben gesucht oder bei Möglichkeit die Briefe an die Adresse des Arbeitgebers zugestellt. Verläuft auch diese Suche im Nichts bzw. bringt auch die Zwangseintreibung durch die Südtiroler Einzugsdienste kein Ergebnis, dann werden die Forderungen als uneinbringlich erklärt und aus der Betriebsbilanz gestrichen.

Der Großteil der säumigen Patienten ist laut Sanitätsbetrieb in Südtirol ansässig oder wohnhaft, der Rest stammt vom restlichen Staatsgebiet oder aus dem Ausland.

Sind es Menschen, die nicht das Geld für ihre Gesundheitsversorgung haben oder einfach nur Schlaumeier? Abteilungsdirektor Ernst Huber: „Beides dürfte zutreffen, für jene Personen, die das Geld absolut nicht haben, besteht die Möglichkeit der Ticket-Befreiung aufgrund ihres Einkommens“.

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