Schnellere Bearbeitung
Die Beitragsbearbeitung bei der Wohnbauförderung wird vereinfacht: Künftig wird von der derzeit vorgesehenen Berechnung der Konventionalfläche weitgehend abgesehen.
Mit der Genehmigung des entsprechenden Artikels im Nachtragshaushalt wurde am Freitag auch einer Vereinfachung im Bereich Wohnbauförderung zugestimmt. Künftig wird für die Ermittlung der Beitragshöhe von der Berechnung der Konventionalfläche abgesehen, da sich diese nur in relativ wenigen Fällen auf die Höhe der zustehenden Förderung auswirkt. Im Beitragsgesuch muss in Zukunft lediglich eine Erklärung des oder der Begünstigten enthalten sein, wonach die betroffene Wohnung die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt und somit insbesondere eine Maximalfläche von 110 beziehungsweise 130 Quadratmetern nicht überschreitet. Dadurch ist bei der Bearbeitung der Gesuche nicht mehr die detaillierte Berechnung der Fläche der Immobilie erforderlich.
Diese Änderung hatte Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg in der jüngsten Sitzung der Landesregierung eingebracht. Sie ergänzt die bereits von der Landesregierung gutgeheißenen Änderungen der Beiträge der Wohnbauförderung, wonach die Einkommensstufen der Inflation sowie die Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung angepasst werden. „Die Änderungen bewirken, dass die Bearbeitung der Wohnbauansuchen beschleunigt wird und damit die Bürgerinnen und Bürger schneller zu den ihnen zustehenden Beitrag gelangen“, erklärt Landesrätin Deeg.
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Kommentare (2)
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opa1950
Diese Dame sollte mit dieser billigen und andauernden Wahlwerbung endlich aufhören.Hoffe nur daß sie nicht mehr gewählt wird.
pingoballino1955
Alles Wahlpropaganda! Wer kann sich heute noch leisten,mit unseren Südtiroler Wohnungspreisen eine “ kleine“ Wohnung zu kaufen? OTTO NORMALBÜRGER,IN bye,bye! Ausser die Eltern verkaufen Grund und Boden an die Immobiliengeier und werden noch ordentlich über den Tisch gezogen! Schande in Südtirol!