„Der Bettenstopp greift“

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In Südtirols Gemeinden wurden bisher 17.000 Betten nachgemeldet. Für Tourismuslandesrat Arnold Schuler ist das keine Überraschung.
Tageszeitung: Herr Schuler, der Bettenstopp sieht vor, dass zu den bestehenden Betten in touristischen Betrieben keine neuen mehr hinzukommen. Ausnahmeregelungen gibt es für neue und bestehende Betriebe in historischen Ortskernen, für Urlaub auf dem Bauernhof und vor allem in bereits ausgewiesenen Tourismuszonen. Wen betrifft der Bettenstopp denn noch konkret?
Arnold Schuler: Bis auf die genannten Ausnahmen, welche entsprechend begründet worden sind, eigentlich alle. Das hat jetzt schon beträchtliche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, denn in den vergangenen Jahren sind immer mehr Wohnungen über Plattformen für touristische Zwecke vermietet worden und standen somit der einheimischen Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung. Die erworbenen Rechte, also jene, die aufgrund von bereits ausgewiesenen Zonen für touristische Einrichtungen oder bereits ausgestellte Baukonzession entstanden sind, sind überdies limitiert worden und gelten nur mehr für vier Jahre. Die Ausnahmen werden nur äußerst moderate Auswirkungen haben, denn sie werden im Verhältnis zu den Gesamtbetten eine marginale Rolle spielen.
Von Anfang an wurde beklagt, dass es zu viele Schlupflöcher gibt, unter anderem die Verlängerung der Frist – von zunächst Ende März auf dann Ende Juni – in der die Betten gemeldet werden müssen. Wie viele Betriebe haben davon Gebrauch gemacht?
Ob März oder Juni spielt keine Rolle, denn es konnten keine Betten gemeldet werden, die nicht schon da waren. Man hat den Betrieben einfach mehr Zeit gegeben, um alles in Ruhe zu machen, denn es gab einfach viele Fragen, die aufkamen.
Wie hoch ist die Anzahl der nachgemeldeten Betten?
17.000 sind es bis jetzt. Das war auch zu erwarten, denn es müssen nun alle regulären Schlafgelegenheiten gemeldet werden und nicht nur wie bisher die fixen Betten.
Alle Betriebe, die am 1. Jänner 2020 eröffnet haben und im Anschluss durch bauliche Eingriffe ihre Bettenzahl erhöht haben, können diese Betten zu jenen auf der Erlaubnis hinzurechnen. Ist damit der Bettenstopp nicht bereits zum ersten Mal unterlaufen worden?
Nein, das ist ein erworbenes Recht. Es ist eigentlich das Gegenteil der Fall, denn diese Betriebe hatten ja nicht mehr die Möglichkeit, Betten nachzumelden.
Warum ist die Anzahl an Zustellbetten so hoch?
Die Zustellbetten waren bisher möglich, aber nicht meldepflichtig. Ab jetzt gilt das Prinzip der Berherbergungskapazität, also nicht mehr in welcher Art von Bett die Touristen schlafen. Deshalb müssen diese nachgemeldet werden, wobei der Nachweis zu erbringen ist, dass verschiedene Vorgaben, wie beispielsweise Hygiene- und Brandschutzbestimmungen eingehalten wurden, ebenso die Einstufungskriterien der Betriebe und die Gesamtzahl der Betten darf die Zahl der 2019 beherbergten Gäste nicht überschreiten.
Es gibt überdies die sogenannten Vorschussbetten, die den einzelnen Gemeinden zugeteilt wurden, um für eine gleichmäßige touristische Entwicklung im Land zu sorgen. Was passiert mit diesen Betten, wenn sich durch die Nachmeldungen herausstellt, dass eine Gemeinde touristisch doch bereits besser entwickelt ist, als zunächst angenommen?
Diese Betten müssen nach einer Zeit wieder zurückgegeben werden. Es handelt es sich dabei um einen Vorschuss. Der Zuteilungsschlüssel an die Gemeinden ist vom Rat der Gemeinden festgelegt worden.
Es wirkt so, als würde die Anzahl der Betten trotz Bettenstopp stetig steigen. Greift das Gesetz nicht?
Das stimmt so nur bedingt. Die Obergrenze ist die 2019 beherbergten Touristen plus die erworbenen Rechte. Die erworbenen Rechte werden dazu führen, dass in den nächsten Jahren die Anzahl an Betten noch etwas ansteigen wird. Sie werden jedoch auf vier Jahre limitiert. Es handelt sich um Zonen, die bereits in der Vergangenheit ausgewiesen worden aber nicht verbaut worden sind oder um Betten, die in Durchführungsplänen der Gemeinden vorgesehen wurden. Diese Rechte dürfen nicht von heute auf morgen gestrichen werden, deshalb braucht es diese Übergangsfrist.
Zuletzt ist der Tourismus verstärkt in Kritik geraten. Wird dies durch die letzten Meldungen bezüglich Nachmeldungen und Zustellbetten noch verstärkt?
Wir sind in Europa, glaube ich, die einzigen, die die Vermietung über Plattformen in dieser strikten Form geregelt haben. Zudem haben wir die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt, immer mit dem Ziel ein Lebensraum sein zu wollen, in dem sich Einheimische und Touristen wohl fühlen. Allein das müsste doch verständlich sein. Ein Problem ist, die Sache auch so zu kommunizieren, wie sie ist, deshalb werden wir in den nächsten Tagen dazu nochmal eine Pressekonferenz abhalten, um dies zu verbessern.
Interview: Sandra Fresenius
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