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Reduzierte Strafe

Der Landtag hat eine Reduzierung der Strafen für Beherbergungsbetriebe bei nicht erfolgten Nächtigungsmeldungen beschlossen.

Bei der Abstimmung zum Nachtragshaushalt wurde am Donnerstag eine Tagesordnung von SVP-Landtagsabgeordneten Helmut Tauber angenommen, die vorsieht, die Strafe für Beherbergungsbetriebe bei nicht erfolgten Nächtigungsmeldungen zu reduzieren. „Die bisherige Regelung sah vor, dass ein Gastwirt für jeden beherbergten Gast über der Bettenobergrenze seines Betriebes das Hundertfache der Ortstaxe als Strafe zahlen musste. In der Praxis stellte eine derart rigide Bettenobergrenze ein großes Risikopotential für den Gastwirt dar“, erklärt Tauber seinen Vorstoß.

Mit der Einführung des Bettenstopps im letzten Jahr sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet ihre maximale Bettenanzahl im Jahr 2019 zu melden. Diese gemeldete Anzahl, gilt dann in Zukunft als Bettenobergrenze für diesen Betrieb. Wenn ein Betrieb also 40 Betten hat und über die letzten Jahre zehn erwachsene (über 14 Jahre) Gäste mehr beherbergt und diese Betten nachgemeldet hat, dann sind 50 Betten die zukünftige Obergrenze für diesen Betrieb. Das bedeutet, dass für jeden Gast mehr, den dieser Betrieb in Zukunft beherbergt, eine Strafe vom hundertfachen Betrag der Ortstaxe gezahlt werden muss.

„Die online Buchungssysteme verfügen über die Information der Verfügbarkeiten, jedoch nicht über die Information der täglichen Belegung, weshalb die Systeme diese nicht abfangen können. So kann es vorkommen, dass bei online Buchungen die – laut Bettenkontingentierung – maximale Anzahl an Erwachsenen überschritten wird“, beschreibt Tauber das Problem.

Hotelprogramme können zwar mit einer Warn-Funktion erweitert werden, die an jenen Tagen im Kalender ausgespielt wird, an denen sich die Belegung der festgelegten max. Anzahl an Erwachsenen nähert. Dies ist als Hinweis jedoch lediglich jenen Betrieben eine kleine Hilfestellung, welche über ein Hotelprogramm verfügen und erfordert dennoch einen manuellen Eingriff, da die Verknüpfung zu den online Buchungssystemen nicht gegeben ist.

Tauber weiter: „Erschwerend in der Umsetzung und korrekten Handhabung kommen Szenarien, wie Geburtstage während des Aufenthalts (von Alter 14 auf 15), falsche Angaben von Gästen, kurzfristige Verlängerungsanfragen vor Ort usw., hinzu. Um absolut kein Risiko einzugehen, müssten Betriebe immer einen Puffer vorsehen und bestimmte Betten nicht belegen, mit dem Risiko, dass diese am Ende nicht belegt werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist das nicht sinnvoll und es handelt sich um eine Benachteiligung gegenüber anderen Sektoren, die ihre vollen Möglichkeiten sehr wohl ausschöpfen.“

Der nun genehmigte Antrag sieht vor, die derzeit gültige Strafe vom hundertfachen Betrag der Ortstaxe bezüglich Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Nächtigungspreis zu prüfen und neu zu definieren.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

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  • pingoballino1955

    Herr Tauber ,ein Schelm wer Bösses denkt? Warum kennen sie sich so gut aus,warum man Strafen reduzieren soll? Ach ja sie wissen Bescheid????? Wisst ihr jetzt endlich wieviele HgV Betten ihr in Südtirol habt?

  • ummagumma

    @pingoballinon, wie immer stinkt so eine Geschichte bis in den Himmel hinauf.

  • hallihallo

    für viele betriebe ist es nicht möglich die betten nachzumelden, da einige gemeinden viel strengere parkplatzregelungen vorsehen, als vom land vorgeschrieben. beim land alle 4 betten ein parkplatz, bei manchen gemeinden alle 2 betten. also für ein dreibettzimmer braucht es 2 parkplätze. einfach absurd.
    und dann prognostizieren ja alle nachhaltigen politiker, daß die gäste in zukunft mit dem zug kommen. wozu brauchen wir dann diese ganzen parkplätze.
    also tauber, bitte gesetz ändern und parkplatznacheis abschaffen.

  • summer1

    Herr Tauber, niemand ist gesetzlich gezwungen, seine Betten auf Onlineforen zu verkaufen, wenn diese IT-mäßig nicht soweit hochgerüstet sind, um genau Obergrenzen, Geburtstage und Kinder und Erwachsene zu unterscheiden.
    Glauben Sie tatsächlich, dass diese Online-Plattformen eine IT aus der Steinzeit betreiben?

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