Bewerbungen bis 31. Juli
Noch bis 31. Juli 2023 können sich junge Forscherinnen und Forscher um den mit 10.000 Euro dotierten „Junior Research Award Südtirol/Alto Adige 2023“ bewerben.
Mit dem Wissenschaftspreis „Junior Research Award Südtirol/Alto Adige“ zeichnet das Land Südtirol alle zwei Jahre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus, die am Beginn ihrer Karriere (Junior Researcher) stehen, sich aber in ihrem Forschungsbereich bereits hervorgetan haben.
25.000 Euro Preisgeld
Dotiert ist der Wissenschaftspreis mit 10.000 Euro. Eine Jury aus Vertretenden der Freien Universität Bozen, von Eurac Research, des Versuchszentrums Laimburg, der Universitäten von Innsbruck und Trient, von Fraunhofer Italia sowie von CREA (Consiglio per la ricerca in agricoltura e l’analisi dell’economia agraria) schlägt neben einer Preisträgerin oder einem Preisträger auch bis zu zwei weitere Finalistinnen und Finalisten für eine mit je 7500 Euro honorierte besondere Erwähnung (Special Mention) vor. Insgesamt stehen Preisgelder von 25.000 Euro zur Verfügung.
Bewerbungen sind an das Landesamt für Wissenschaft und Forschung zu richten. Anträge samt all der vorgesehen Anlagen müssen dort bis spätestens 31. Juli 2023 (15 Uhr) eingegangen sein. Weitere Informationen und Formulare gibt es auf den Landeswebseiten.
Die Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass das erste Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiger Studientitel vor nicht mehr als acht Jahren erlangt wurde und seitdem eine Tätigkeit im Bereich der Grundlagen- oder angewandten Forschung besteht. Zudem müssen die Kandidatinnen und Kandidaten mindestens zwei der folgenden drei weiteren Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen (a) eine Oberschule in Südtirol abgeschlossen haben, (b) seit mindestens zwei Jahren an einer Südtiroler Forschungseinrichtung tätig sein oder in den letzten Jahren mindestens zwei Jahre lang an einer Südtiroler Forschungseinrichtung gearbeitet haben und/oder (c) an einem Thema forschen, das für Südtirol von besonderer Bedeutung ist. Erneut bewerben können sich auch alle jene Personen, die sich in den letzten Jahren bereits einmal beworben haben (ohne zu gewinnen), sofern sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.
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