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„Wer anderen eine Grube gräbt“

Der Südtiroler Landtag diskutiert über Schottergruben, Torfabbau – und das „Sankt-Florian-Prinzip“.

Der Landtag hat gestern das Gesetz über den Abbau von mineralischen Rohstoffen behandelt. Wie Einbringer Philipp Achammer betonte, wird die Genehmigung von Gruben immer schwieriger. Es scheine zwischen einer und der nächsten Gemeinde das „Sankt-Florian-Prinzip” zu gelten – jeder wolle eine Grube an die Nachbargemeinde weitergeben, so Achammer.

Mit dem Gesetz hat sich das Land zum Ziel gesetzt, mit den Genehmigungen und mit den Rahmenbedingungen klarer zu werden. Abbau in einem gewissen erträglichen Rahmen soll ermöglicht werden.

Paul Köllensperger (Team K) bezeichnete das Gesetz als „Fortschritt“. Ein positiver Aspekt sei, dass es keinen Torfabbau mehr geben solle. Ein zweiter sei, dass das Gesetz vermehrt nach Transparenz suche – in einem Bereich, der bisher unter Transparenzmangel gelitten habe. „Es kommt nun ein weiteres Gesetz, obwohl die Unternehmer jetzt schon unter all den Auflagen stöhnen“, kritisierte hingegen Enzian-Frontmann Josef Unterholzner (Enzian). Man solle zwischen Gruben und Steinbrüchen unterscheiden, denn er könne verstehen, dass man eine Schottergrube auffülle, aber bei einem Steinbruch tue er sich damit schwerer. Wenn man bedenke, was für einen Lärm und Aufwand und wie viel Material es brauche, um einen abgebauten Berg oder ein sehr großes Loch wieder aufzufüllen, frage er sich, ob man hier nicht etwas anderes andenken solle.

Jedes Gesetz habe seine Schattenseiten, befand der SVP-Politiker Gert Lanz. Auf seinen Antrag hin wurde die Landesregierung verpflichtet zu prüfen, inwieweit ein vereinfachtes Verfahren möglich sei. Ziel ist es demnach, auf begrenzten, landwirtschaftlich genutzten Flächen den Abbau von Material wie etwa Schotter und das anschließende Wiederauffüllen mit Aushubmaterial zu ermöglichen, wobei derartige Konzessionen eine maximale Dauer von acht Monaten haben dürfen und die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung nach erfolgtem Abbau/Wiederauffüllen wieder aufgenommen werden muss. Wegen des Lanz-Antrags stimmten die Grünen als einzige Fraktion gegen das Gesetz. Damit werde eine zusätzliche Tür für Landschaftseingriffe geöffnet, warnte Hanspter Staffler.

Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja, 3 Nein und 12 Enthaltungen genehmigt.

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