„Macht es wie Österreich“
Der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärt im Gespräch mit der Tageszeitung, unter welchen Voraussetzungen die Entnahme von Problemwölfen möglich ist.
von Matthias Kofler, aus Straßburg
Die EU-Kommission werde den Mitgliedstaaten und -regionen keine Steine in den Weg legen, wenn es um die Entnahme von Problemwölfen gehe. Denn: Artikel 16 der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie lasse in bestimmten Situationen Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfes zu. Dies stellt EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius im Gespräch mit der Tageszeitung klar. „Die EU-weite Richtlinie gibt es mittlerweile seit 30 Jahren und ermöglicht in bestimmten Fällen Ausnahmeregelungen“, betont Sinkevičius. Das gelte zum Beispiel, um schwere Schäden in der Tierhaltung und an Kulturen oder im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit zu verhüten. Manche Länder wie Österreich seien sehr erfolgreich dabei, diese Ausnahmeregelungen zu nutzen, andere weniger. In Österreich hat vor kurzem erst der Tiroler Landtag eine Verordnung beschlossen, die die Entnahme von Problemwölfen ohne rechtliche Einspruchsmöglichkeit ermöglichen soll. In Kärnten existiert bereits eine entsprechende Regelung.
Der EU-Kommissar weist darauf hin, dass Pläne für das Management der Wolfspopulation von den Staaten bzw. Regionen ausgehen müssten. „Die EU-Kommission ist immer bereit, mit den Mitgliedsländern zu arbeiten und die spezifische Situation anzusehen. Natürlich muss man schauen, ob alle möglichen Maßnahmen für eine Koexistenz und Prävention verwendet worden sind. Wenn alle Optionen ausgeschöpft wurden, dann kann man das letzte Mittel nutzen.“ Als konkrete Beispiele nennt der Litauer Wölfe und Wolfshybriden, die sich menschlichem Siedlungsgebiet nähern oder Staatsgrenzen überschreiten, was auch in Südtirol mitunter der Fall sei. Die EU-Kommission wird laut der Auskunft des Kommissars nichts unternehmen, wenn die Staaten oder Regionen entsprechende Regelungen erlassen, um die selektive Entnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer geschützten Spezies zu verordnen.
„Wir werden weder die Wölfe zählen noch bestimmte Regeln vorgeben“, erklärt Sinkevičius gegenüber der Tageszeitung. Zwar müssten die Managementpläne der EU-Kommission vorgelegt werden, die diese vor dem Hintergrund der geltenden Schutzbestimmungen zu begutachten habe. Die Ausarbeitung liege aber in den Händen der Staaten. Damit liegt der Ball eindeutig bei Italien bzw. bei Südtirol. „Wir sehen einen Stimmungswechsel in Brüssel“, kommentiert der EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann die „Öffnung“ seitens des EU-Kommissars. Er fügt aber hinzu: „Wenn wir die aktuelle Rechtslage einschneidend ändern wollen, müssen wir auch die FFH-Richtlinie ändern. Die Frage ist, was wir eher wollen: die Taube auf dem Dach oder den Spatz in der Hand.“
Die Flexibilität, die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt habe, breite sich immer weiter aus. Laut dem Kommissar könnten Wölfe, die sich dem Siedlungsgebiet näherten und eine konkrete Gefahr darstellten, natürlich entnommen werden – „das hätte er vor zwei, drei Jahren nie gesagt“, ist Dorfmann überzeugt. Der SVP-Politiker ist guter Dinge, dass man in den kommenden Jahren zu einem effizienten Management der Wolfspopulationen kommen werde, sofern die Mitgliedsstaaten und die Regionen das auch so wollten. „Steter Tropfen höhlt den Stein“, meint Dorfmann, den EU-Umweltkommissar Sinkevičius wegen seiner Hartnäckigkeit freundschaftlich als „Nervensäge“ bezeichnet.
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