„Wichtige Maßnahme“
Der Senat hat das so genannte „DL Rigassificatori“ genehmigt. Darin enthalten ist auch die Festlegung von garantierten Mindestpreisen für Biogasanlagen.
Der Senat hat mittels Vertrauensabstimmung das so genannte „DL Rigassificatori“ genehmigt. Darin enthalten ist auch die Festlegung von garantierten Mindestpreisen für Biogasanlagen, berichtet Senator Meinhard Durnwalder: „Damit wird jenen Biogas- und Biomassewerken, welche aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise sowie der hohen Inflation in finanzielle Nöte geraten sind, der Fortbestand ermöglicht“, erklärt Durnwalder.
Aufatmen bei den Betreibern der zahlreichen Biogas- und Biomassewerke zur Stromerzeugung: Im Rahmen der Gesetzesumwandlung des so genannten „DL Rigassificatori“ (Nr. 57/2023), welches am 18.07.2023 von der Kammer und nun auch vom Senat genehmigt wurde, wird ein Mindestpreismechanismus für die Produktion von erneuerbarem Strom aus Biogasanlagen eingeführt:
„Dabei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme, die allen Biogasanlagen, die von Fördermaßnahmen profitieren, die bis zum 31. Dezember 2027 auslaufen und die nicht auf Biomethan umstellen können, die Garantie eines Mindestpreises auf Basis der tatsächlich anfallenden Produktionskosten sichert“, berichtet Senator Meinhard Durnwalder, der sich in enger Absprache mit den Südtiroler Bioenergiegenossenschaften und Betreibern der Biogas- und Biomassewerken für die Einführung dieser Regelung eingesetzt hatte.
Die Maßnahme, so der Senator, stelle einen wichtigen Schritt für die angestrebte Energiewende von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energiequellen dar: „Die Stromerzeugung aus Biogas und Biomasse spielt eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Klimakrise. Mit der Einführung von Mindestpreisen wird jenen Biogas- und Biomassewerken, welche aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise sowie der hohen Inflation in finanzielle Nöte geraten sind, der Fortbestand ermöglicht“, betont Durnwalder.
Die Regelung sieht vor, dass die nationale Regulierungsbehörde ARERA innerhalb von 180 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes die Mindestpreise auf Basis der tatsächlich anfallenden Produktionskosten festlegen muss. Zudem wird in der Maßnahme festgelegt, dass die Mindestpreise jährlich aktualisiert werden: „Damit soll die Deckung der Betriebskosten garantiert werden“, erklärt Durnwalder.
Mit dieser Bestimmung sei es gelungen das Potenzial der Stromerzeugung aus Biogas und Biomasse für die Zukunft zu sichern: „Mit dieser Regelung wird die Rolle der lokalen Landwirtschaft im Energiewendeprozess gestärkt“, so Durnwalder.
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Kommentare (4)
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pingoballino1955
Die Freunde im Edelweiss,plötzlich Kehrtwendung?? Peinlich!
summer1
Natürlich, ist menschlich, aber ok.
Nur beim TeamKaputt gibt es keine Kehrtwende. Keiner der abgespaltenen Kandidaten kommt zurück.
Das wird schon seine Gründe haben.
hermannh
Bongobongo: hast du den Artikel überhaupt gelesen oder nur nicht verstanden?
leser
Tja mit diesem Einsatz von durnwalder, wie er es nennt, wird sich seine Kollegin thaler ausserhofer sehr bedanken
Wieviel Strom ein Biogasanlage erzeugt und welche Effizienz so ein Käse und technischer Schwachsinn hat kann durnwalder nicht erklären
Das wichtigste ist dass seine Kumpels wieder einmal eine beitragsprämie bekommen und dass man den Dreck der Bauern übern Steuerzahler entsorgt