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„Bin ich das Problem?“

Cuno Tarfusser

Seine Initiative für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zum Vierfach-Mord von Erba bringt Cuno Tarfusser ein Disziplinarverfahren ein. Angestoßen hat es seine Vorgesetzte Francesca Nanni. „Ich habe nur meine Pflicht getan“, sagt Tarfusser.

von Thomas Vikoler

In Italiens Gerichtspalästen macht sich der Kontrollwahn breit. Führungskräfte verbieten Richtern und Staatsanwälten das Reden, den Kontakt mit der Presse, und verweisen dabei auf die neuen Bestimmungen aus der Cartabia-Reform. Auffallend ist freilich, dass deren Datenschutzbestimmungen an den einzelnen Gerichtsstandorten völlig unterschiedlich angewandt wird.

Auch Cuno Tarfusser, langjähriger Leitender Oberstaatsanwalt in Bozen und danach ICC-Richter, bekommt den Trend nun ebenfalls zu spüren. Tarfusser ist seit einigen Jahren stellvertretender Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Mailand. Seine Vorgesetzte Francesca Nanni, seit 2020 erste Generalstaatsanwältin ebendort, hat ein Disziplinarverfahren gegen ihn angestoßen – mit einer Meldung an die Generalstaatsanwaltschaft bei der Kassation, wie der „Corriere della Sera“ gestern berichtete.

Der Generalstaatsanwältin hat missfallen, dass Tarfusser die Initiative für ein Wiederaufnahmeverfahren zum Vierfach-Mord in der Ortschaft Erba (Provinz Como) im Jahre 2006 ergriffen und einen entsprechenden Antrag an sie gestellt hat.

Dieser liegt seit 31. März auf dem Schreibtischs Nannis – offenbar unbehandelt. Die Generalstaatsanwältin müsste den Antrag, zumindest theoretisch, an das zuständige Oberlandesgericht Brescia weiterleiten. Der dortige Generalstaatsanwalt ist – zufällig – Tarfussers Nachfolger als Bozner Oberstaatsanwalt und Widersacher Guido Rispoli.

Lesen Sie den gesamten Artikel in der Mittwoch-Ausgabe der TAGESZEITUNG.

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