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„Das ist ein Fehlurteil“

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Nachdem eine 17-jährige Schülerin von einem Hausmeister begrapscht wurde, hat ein römisches Gericht entschieden, dass es sich nicht um einen sexuellen Übergriff handelt. Was Senatorin Julia Unterberger dazu sagt.

Tageszeitung: Frau Unterberger, ein Urteil aus Rom sorgt für Aufregung: Eine 17-jährige Schülerin wurde von einem Hausmeister begrapscht. Das Gericht behauptet, dass es sich nicht um einen sexuellen Übergriff handelt. Sind Sie damit einverstanden?

Julia Unterberger: Ich glaube, das getroffene Urteil ist ein Fehlurteil. Dass eine eindeutige sexuelle Belästigung nicht anerkannt werden kann, nur weil sie zu kurz war, ist für mich eine Begründung, die überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Der Hausmeister hat die Intimsphäre von diesem Mädchen verletzt. Ich bin mir sicher, dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird und auch Recht bekommt.

Es handelt sich laut den Richtern um keine Straftat, obwohl der Hausmeister die Schülerin begrapscht hat. Ist das gesetzlich überhaupt möglich?

Das Gesetz ist ein allgemeiner Passus, der von den Richtern von Fall zu Fall angewandt werden muss. Das Gesetz über die sexuelle Gewalt besagt, wenn jemand mich gegen meinen Willen in meiner Intimsphäre berührt und offenkundig eine sexuelle Konnotation hat, wird man verurteilt. Man muss zwischen Gesetz und dem, was die Richter draus machen, unterscheiden. Die Richter hätten das ganz anders interpretieren können, deshalb hakt es nicht am Gesetz, sondern am römischen Gericht.

Hatte dieser Übergriff negative Folgen für den Hausmeister? Was wäre Ihrer Meinung nach eine gerechte Strafe?

Die negativen Folgen für den Hausmeister sind allein schon durch den Strafprozess und die Empörung bei Eltern und SchülerInnen gegeben. Er wird es sich gut überlegen, bevor er noch einmal einen solchen sogenannten Scherz macht. Ich fände einige Monate Gefängnis auf Bewährung durchaus angemessen. Die dreieinhalb Jahre Gefängnis die die Staatsanwaltschaft gefordert hat, finde ich allerdings übertrieben.

Dieser Vorfall ist in den sozialen Medien Viral gegangen und viele protestieren, indem sie ein Video posten, wie sie sich zehn Sekunden lang selbst begrapschen. Was denken Sie darüber?

Wie gesagt, die Botschaft ist etwas verkürzt, der Sachverhalt komplexer. Aber wenn die Angelegenheit dazu dient, aufzuzeigen dass auch eine kurze sexuelle Belästigung zu verurteilen ist, dann finde ich die Kampagne durchaus positiv.

Interview: Julia Koppelstätter

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Kommentare (5)

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  • andreas

    Möchte mal sehen wie der Richter es sieht, wenn einer 9,5 Sekunden an ihm, seiner Frau oder seiner Tochter rumgrapscht.

    Die geforderten 3,5 Jahre sind natürlich zuviel, eine Verurteilung und Geldstrafe wäre aber durchaus angebracht gewesen.

  • pingoballino1955

    Ich glaube,man sollte immer ein bisschen auf dem Boden bleiben,liebe Richter,innen mit euren Schuld,oder Nichtschuldsprüchen. Trotzdem heisst dies nicht,dass sich Frauen /Mädchen alles gefallen lassen müssen! Eine Abmahnung und die Gerichsspesen sind angebracht,auch unter10 Sekunden Begrabschung!

  • gerhard

    Diese notgeilen Deppen sollen Ihre widerwärtigen Hände ganz bei sich behalten.
    Wo kommen wir denn da hin, wenn irgend ein Grapscher eine Frau ÜBERHAUPT berühren darf.
    Keine Sekunde, nicht einmal eine Zehntelsekunde.
    Da hilft nur absolute Härte, um diese unanständigen Menschen aus der Gesellschaft zu entfernen.
    Frauen und Mädchen brauchen sich überhaupt nichts gefallen lassen.
    Das ist abscheulich.

  • segadigon

    das ist mir auch schon òfters passiert – ich antworte mit einer heftigen ohrfeige und schrei ihn an

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