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Baden bleibt verboten 

Seit Jahren ist der Vahrner See gesperrt. Das Militär hat die Bergung der Kriegsrelikte, die am Seegrund lagern, immer noch nicht abgeschlossen. Wann kann das Badeverbot wieder aufgehoben werden? 

von Erna Egger 

Der Vahrner See war bis vor wenigen Jahren eine sehr beliebte Naherholungszone, der Badeort wurde von Einheimischen und Gästen sehr frequentiert. Seit 2018 ist der See aber für den Badebetrieb gesperrt, das Fischen, Baden und Tauchen ist untersagt. „Anfangs gab es deswegen sehr viele Beschwerden. Mittlerweile haben die Klagen etwas nachgelassen, aber natürlich wird immer wieder nachgefragt, ab wann der See wieder zugänglich ist“, sagt Bürgermeister Andreas Schatzer.

Die Sperre war notwendig geworden, weil Ablagerungen von Munition gefunden wurden, die tonnenweise am Seegrund lagern. Es handelt sich um Sprengkörper aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, die dort entsorgt wurden. Ein Badebetrieb wäre zu gefährlich.

Militärexpert:innen entnehmen jährlich Zehntausende von Geschossen. Ein Ende dieser Arbeiten scheint nicht in Sicht. Die Abgeordneten der Grünen im Landtag, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler, haben – wie schon im vergangenen Jahr – mittels Anfrage nachgefragt, wann mit einer Aufhebung des Verbots gerechnet werden kann? „Angesichts des schleppenden Entnahmetempos ist leider absehbar, dass eine Freigabe des Sees nicht vor dem Jahr 2040-2050 erfolgen wird“, vermerken sie sarkastisch. Und weiter: „Dies ist umso bedauerlicher, ist doch der Vahrner See im Eisack- und Wipptal der einzige Badesee, der sich als Erholungsraum für Einheimische großer Beliebtheit erfreut (hat). Umso wichtiger wäre eine zügige Klärung der so unerfreulichen Situation.“

Auch der Bürgermeister von Vahrn kann keine Auskunft zur Aufhebung des Verbots geben: „Heuer – so die Planung – werden noch das ganze Jahr über Kriegsrelikte entfernt“, erklärt Schatzer.

Zwischen März bis Oktober tauchen Spezialeinheit der italienischen Kriegsmarine zwei Wochen pro Monat nach den Sprengkörpern und holen sie an die Oberfläche.

Ende der Saison, im November, wird es wieder eine Sitzung zwischen Regierungskommissar, den Militärbehörden, den Carabinieri und den Vertretern der Gemeinde und des Roten Kreuzes geben –, dann wird der Stand der Bergungsarbeiten dargelegt. „Bisher konnte man uns nicht sagen, wann die Arbeiten abgeschlossen werden können“, so der Bürgermeister. „Laut letzter Prognose dauert die Bergungstätigkeit noch zwei bis drei Jahre, inklusive heuer, an. Aber alle hoffen natürlich, dass bis Ende jeden Jahres die Arbeiten abgeschlossen und der Zugang zum See wieder gewährt werden kann.“

Dass das Badeverbot missachtet wird, ist dem Bürgermeister nicht bekannt. Zur Info: Bei Verstoß gegen das Fisch- und Badeverbot droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 100 Euro bis 1.000 Euro und gegen das Verbot nicht autorisierten Tauchens und Bergens von Kriegsrelikten eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1.000 Euro bis 10.000 Euro

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