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„Schlecht geschrieben“

EU-Abgeordnete Sabrina Pignedoli

Die EU-Parlamentarierin Sabrina Pignedoli (5-Sterne-Bewegung) erklärt, warum das Südtiroler Wolf-Gesetz gegen die staatlichen und europäischen Vorgaben verstoße.

Ich möchte meinem Kollegen Herbert Dorfmann antworten, der mich kürzlich in einem TAGESZEITUNG-Interview im Zusammenhang mit der von mir an die Europäische Kommission gerichteten Anfrage zum Südtiroler Wolfsgesetz zitiert hat. Ich weise zunächst darauf hin, dass ich nicht in Bologna geboren und aufgewachsen bin, wie Dorfmann behauptet, sondern in den Apenninen von Reggio Emilia: Dort gibt es auch Wölfe. Ich weise darauf hin, dass ich im Wahlkreis Nord-Ost kandidiert habe, zu dem auch Trentino-Südtirol gehört, und dass ich in Brüssel auch dank der Stimmen der Südtiroler Bürger gewählt wurde. Ich habe daher nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, mich mit den Fragen zu befassen, die dieses Gebiet betreffen.

Es ist unbestreitbar, dass die Anwesenheit von Wölfen ein Problem für die Landwirte darstellt. Die Zahl der Wölfe hat stark zugenommen, und das ist ein Problem, das bewältigt werden muss. Es gibt bereits Instrumente zum Schutz des Viehbestands, wie z. B. spezielle Elektrozäune und die Verstärkung der Präsenz von Herdenschutzhunden. All dies findet sich auch in den jüngsten Studien des Europäischen Parlaments, die Herrn Dorfmann sicher bekannt sind.

Beim Südtiroler Wolfsabschussgesetz besteht die Kritik darin, dass es die Stellungnahme der nationalen Agentur Ispra umgeht, indem es der Landesregierung die alleinige Entscheidung über den Abschuss von Wölfen überlässt. Ein weiterer Aspekt ist der Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Zahl der zu tötenden Wölfe, der auf einer sehr unsicheren Schätzung der Zahl der angegriffenen Tiere beruht.

Das Gesetz ist schlecht geschrieben, auch wenn es verabschiedet wurde. Es gibt aber auch ein EU-Kompetenzproblem. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie spricht klar von Wölfen und das Südtiroler Gesetz verstößt ganz offen gegen europäische Vorschriften. Die Europäische Union kann die Verabschiedung eines Landesgesetzes nicht verhindern, aber nach mehreren Mahnungen kommt es zum Vertragsverletzungsverfahren: Die italienischen Bürgerinnen und Bürger zahlen am Ende dafür.

Die Gefahren, die von den Raubtieren ausgehen, müssen beherrscht werden, aber die Keulung muss das letzte Mittel bleiben. Die autonome Provinz Bozen kann keine Vorschriften erlassen, die gegen übergeordnete Regelungen wie die der Europäischen Union verstoßen. Dieses Gesetz muss, selbst wenn es genehmigt wird, im Einklang mit den italienischen und europäischen Rechtsvorschriften korrigiert werden.

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