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Kein Abschuss möglich

Die Bärin JJ4 (Foto: Landespresseamt TN)

Der Staatsrat hat den Rekurs der Tierschützer angenommen. Die Problembären MJ5 und JJ4 dürfen nicht getötet werden.

Die Problembären MJ5 und JJ4 dürfen laut einem Urteil des Staatsrates nicht getötet werden. Der Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti hatte einen Abschussbefehl gegen die beiden Tiere erlassen, nachdem JJ4 den Bergläufer Andra Papi getötet hatte.

Gegen den Befehl reichten Tierschutzorganisationen Rekurs beim Staatsrat ein. Dieser hat den Rekurs nun angenommen. Eine Einschläferung ist laut EU-Recht nicht möglich, so die Richter in ihrem Urteil. Diese dürfe daher nur durchgeführt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gebe.

Aktuell befindet sich JJ4 in Gefangenschaft, während MJ5 sich noch im Trentino aufhält.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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