Zurück in die Heimat
Am Bozner Landesgericht wurde das Strafverfahren im Tötungsfall Andreas Auer wegen Unzurechnungsfähigkeit des beschuldigten Heino Schwienbacher abgeschlossen. Die Nebenkläger gehen leer aus.
von Thomas Vikoler
Heino Schwienbacher, der seine Tage in einer Klinik in Pergine verbringt, wollte sich den Termin am Bozner Landesgericht nicht entgehen lassen. Im Beisein seines Anwalts Thomas Schnitzer wohnte er am Dienstag der zweiten Vorverhandlung zum Tötungsfall Andreas Auer bei.
Auer war am 1. April 2022 von ihm, Schwienbacher, auf einem Fest in der Kaserne Schlanders zu Boden gestoßen worden, fiel unglücklich auf den Hinterkopf und verstarb. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge („omicidio preterintenzionale“) gegen den 43-jährigen arbeitslosen Tischler aus Schlanders.
Der Ausgang des Verfahrens war aber vorgezeichnet: Gerichtsgutachter Josef Schwitzer hatte im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren festgestellt, dass Schwienbacher aufgrund einer starken psychischen Beeinträchtigung, wegen der er bereits in der Vergangenheit rund zehn Jahre lang in Behandlung war, nicht schuldfähig ist. Außerdem erachtete Schwitzer den U-Häftling für gemeingefährlich, jedenfalls im Zuge des Beweissicherungsverfahrens.
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