Nicht bestanden
Die Oberschülerin in Trient, die nach einem Rekurs beim Verwaltungsgericht zur Matura zugelassen wurde, hat die Abschlussprüfung nicht bestanden.
Der Fall der Schülerin, die mit fünf negativen Noten nach einem Rekurs beim Verwaltungsgericht trotzdem zur Matura zugelassen wurde, hat auch in Südtirol für Aufsehen gesorgt.
Vor allem die Begründung des Gerichts konnten viele nicht nachvollziehen: Das Gericht urteilte nämlich, dass der Schaden durch eine Nicht-Zulassung zu groß gewesen wäre, da die Oberschülerin bereits zu einem Universitätsstudium zugelassen worden war.
Ihr Studium antreten wird die Maturantin im kommenden Herbst nun aber trotzdem nicht.
Die Oberschülerin hat die Matura, die sie letzte Woche nachholen konnte, nämlich nicht bestanden. Medienberichten zufolge konnte die Schülerin sei es in den schriftlichen als auch bei der mündlichen Prüfung nicht genügend Punkte holen und hat die Prüfung deswegen nicht bestanden.
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Kommentare (7)
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zeit
jo vielleicht mittls stofsonwolt
sougeatsnet
Wenn es so weitergeht, dann sollte man gleich nach der Geburt mit der Steuernummer auch das Maturadiplom überreicht bekommen. Kompetenzen oder gar Wissen ist nicht mehr gefragt. Manche glauben Zeugnisse kann man mit Geld und Anwälten herbeiprozessiern. Offensichtlich hat das Verwaltungsgericht nichts besseres zu tun als sich mit solchen Dingen zu befassen.
kitt
Braucht zum arbeiten keine matura
2xnachgedacht
@sougeatsnet
wissen ist eins…kompetenzen werden teils zugeordnet… und den hausverstand müssen viele erst suchen…der ist im maturadiplom leider nicht inklusive…ja wo isser denn?
wichtigmacher
Die war wohl blond…..
wichtigmacher
Und wer bezahlt den ganzen Aufwand????
Natürlich der Steuerzahler
pingoballino1955
Das stinkt zum Himmel?????