Svens „Stimmen“
Der römische Rechnungshof hat Sven Knoll wegen Missbrauchs von Fraktionsgeldern verurteilt. Der STF-Frontmann: „Ich habe keine Kristallkugel.“
von Matthias Kofler
Sven Knoll spricht von einer „sehr wagemutigen Interpretation“. Mit dem Urteil Nr. 10 vom 7. Juni hat der römische Rechnungshof den von der Süd-Tiroler Freiheit angestrebten Rekurs gegen eine Entscheidung des Bozner Rechnungshofs abgewiesen – und die Patrioten zur Rückzahlung von Fraktionsgeldern im Ausmaß von 1.625,06 Euro verdonnert. Da Knoll den Prozess verloren hat, muss er auch die Kosten dafür übernehmen (bei einem Sieg wäre der Landtag eingesprungen).
Worum geht es? Der Bozner Rechnungshof hatte die Rechnungslegung der Fraktion „Süd-Tiroler Freiheit“ für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 als „nicht ordnungsgemäß“ eingestuft. Grund waren Ausgaben für die Veröffentlichung der vierteljährlich erscheinenden Fraktionszeitschrift „Tiroler Stimmen“. Laut Abschlussbericht durfte die STF diese Ausgaben nicht tätigen, da sie in der Zeit zwischen der Ausschreibung der Wahl des römischen Parlaments und dem Datum der Wahlen, also zwischen dem 21. Juli und dem 25. September 2022 erfolgt sind.
In diesem Zeitraum galt die Par Condicio: Kommunikationstätigkeiten der Fraktionen waren folglich nicht erlaubt. Gegen diese Entscheidung legte Knoll Rekurs ein und ließ sich dabei von Andreas Widmann, den Bruder des Ex-Landesrats, vertreten. Sein Argument: Am 4. Juli, als die Ausgaben für den Postversand erfolgt seien, habe noch kein Wahltermin festgestanden.
Das Richterkollegium unter der Leitung von Mario Peschedda ist in seinem Urteil nun vollinhaltlich dem Bozner Rechnungshof gefolgt: Die STF habe zwar „unwillentlich“ gegen die Par Condicio verstoßen. Angesichts der intensiven politischen Debatten im Vorfeld der Auflösung der Kammern hätte Knoll aber so viel Weitsicht zeigen und den Versand der Zeitschrift stoppen können.
Knoll, der im Herbst LH werden will, zeigt sich über die Begründung verwundert: „Ich habe ja keine Kristallkugel.“ Und er betont, dass der Staatsanwalt für seine Position Partei ergriffen, der Rechnungshof aber anders entschieden habe. Knoll kündigt an, den geschuldeten Betrag zurückzuzahlen, fordert gleichzeitig aber, dass Landtag und Rechnungshof ein klareres Reglement erarbeiten, um solche unschönen Geschichten künftig zu vermeiden.
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