Regeln für UNESCO
Der Landtag hat den UNESCO-Gesetzesentwurf genehmigt. Dadurch werden die Führung und Weiterentwicklung der UNESCO-Anerkennungen in Südtirol umfassend geregelt.
„Mit diesem Gesetz sind die Voraussetzungen für eine weitere erfolgreiche Entwicklung des UNESCO-Welterbes geschaffen. Damit werden die Wichtigkeit und Bedeutung desselben, aber auch die Verantwortung für uns und unsere Nachkommen unterstrichen“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzende Magdalena Amhof.
Südtirol beherbergt eine Vielzahl an UNESCO-Natur- und Kulturstätten wie die Dolomiten oder die Bletterbachschlucht. Hinzu kommt noch das immaterielle, kulturelle Erbe wie zum Beispiel die Transhumanz, die erst kürzlich in das UNESCO-Erbe aufgenommen wurde. Mit dem vom Landtag genehmigten Gesetz möchte man die Führung und die Weiterentwicklung dieser Welterbestätten in Südtirol sicherstellen.
„Dieses Gesetz soll gewährleisten, dass die UNESCO-Anerkennungen auf unserem Landesgebiet koordiniert geführt und somit an die künftigen Generationen weitergegeben werden können“, betont die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Es werden verschiedene Aspekte behandelt, wie zum Beispiel der Schutz des Erbes, die Förderung des Bewusstseins für das Welterbe sowie die Einrichtung und Finanzierung von Besucherzentren.
Seit über 10 Jahren beschäftigt sich die Landesabteilung für „Natur, Landschaft und Raumentwicklung“ mit dem Dolomiten UNESCO-Welterbe. Ziel ist es, die Kompetenzen weiter auszubauen und die nachhaltige Entwicklung des Welterbes voranzutreiben. „Das Projekt ‚Dolomiten UNESCO-Welterbe‘ ist seit der Anerkennung 2009 umfangreicher geworden und umfasst immer mehr Instrumente, Tätigkeiten und Aufgaben. Auch die Erwartungen an das Weltnaturerbe Dolomiten und die damit verbundenen Herausforderungen sind mit den Jahren gestiegen“, so Hochgruber Kuenzer. Angesichts dessen wurde es erforderlich, die Zuständigkeiten des Landes für die UNESCO-Anerkennungen und -programme zu regeln, erklärt die Landesrätin.
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