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Sommerjob mit 14?

Viele Jugendliche sehnen sich während des Sommers nach einer Beschäftigung, weshalb diskutiert wird, ob 14-Jährige schon die Erlaubnis erhalten sollten, einen Sommerjob auszuüben. Der SVP-Parlamentarier, Manfred Schullian, klärt über die rechtliche Machbarkeit auf.

Tageszeitung: Herr Schullian, Landesrat Philipp Achammer möchte, dass schon 14-jährige Sommerjobs verrichten können. Wie könnte man eine solche Regelung in die Wege leiten?

Manfred Schullian: Um eine solche Regelung in die Wege zu leiten, müsste das italienische Gesetz, welches 16 Jahre als unterste Altersgrenze für bezahlte Arbeit festgelegt hat, geändert werden. Zu diesem Thema muss zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht unterschieden werden. Nach dem nationalen Gesetz gilt ein Minderjähriger, der noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Schulpflicht unterliegt, als Kind, wodurch das Mindestalter für bezahlte Arbeit bei 15 Jahren lag. Dies änderte sich jedoch 2006. Kinder müssen seitdem mindestens zehn Jahre lang in der Schule bleiben. In der Folge wurde auch die unterste Altersgrenze zur bezahlten Arbeit auf 16 Jahre erhöht. Davon ausgenommen sind an und für sich nur kulturelle, künstlerische, sportliche Anstellungen oder Werbetätigkeiten, die auch jüngere Menschen verrichten können. Hierfür benötigen sie jedoch eine entsprechende Ermächtigung. Man kann nun die Altersgrenze reduzieren, jedoch muss man dieses Gesetz berücksichtigen. Somit könnte beschlossen werden, dass Kinder, die mindestens 14 Jahre alt sind, auch die zuvor genannten Tätigkeiten verrichten können.

Manfred Schullian

Welche Rolle spielt hierbei das Gemeinschaftsrecht?

Auf der anderen Seite muss auch das Gemeinschaftsrecht beachtet werden, welches für die Mitglieder der Europäischen Union gültig ist. Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 1994 besagt, dass in einzelnen Staaten Sonderfälle möglich sind, die für eine begrenzte Anzahl von Stunden leichte Arbeiten in bestimmten Arbeitsbereichen für Kinder zulassen. Um eine solche Regelung auch bei uns zu ermöglichen, muss eine nationale Norm geschaffen werden, bei welcher man in Anwendung der EU-Richtlinie diese Möglichkeiten anwendet. Wie wahrscheinlich es jedoch ist, dass die Regelung in Kraft tritt, lässt sich bei der italienischen Politik nie im Voraus klar bestimmen. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Mitte-Rechts-Regierung bei diesem Thema entscheidungsfreudiger ist.

Wäre ein Südtiroler Sonderweg eine mögliche Lösung?

Ich habe mich noch nicht genauer mit diesem Weg befasst, dennoch hege ich gegenüber dieser Lösung meine Zweifel, da man es zum einem autonomiepolitisch betrachten sollte: Würde diese Regelung in Kraft gesetzt werden, hätte diese im weiteren Sinne Auswirkungen auf unsere Arbeitssicherheit und weitere Bereiche, von denen ich ausgehe, dass dort die Zuständigkeiten möglicherweise nicht ausreichen. Das ist jedoch lediglich eine Vermutung. Ich hoffe, dass eine solche Regelung umgesetzt wird, da ich selbst als Jugendlicher im Sommer gejobbt habe und es mir nie geschadet hat. Hinzukommt, dass die heutigen 14-Jährigen, wie ich finde, weitaus erwachsener als wir damals wirken, weshalb es sicherlich Sinn machen würde, ihnen eine solche Möglichkeit zuzugestehen.

Interview: Stefanie Putzer

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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