„Aufwertung des Palastes“
Das Land Südtirol übernimmt künftig die ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten am Gerichtsgebäude in Bozen.
Damit wird das Land in Zukunft direkt für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung des Gerichtsgebäudes zuständig sein. Der entsprechenden Vereinbarung hat die Landesregierung in dieser Woche auf Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone zugestimmt.
Mit einer Durchführungsbestimmung hat der Staat im Jahr 2017 die Zuständigkeit im Bereich der Justizverwaltung an die Region Trentino-Südtirol sowie an die Länder Südtirol und Trentino übertragen. Gleichzeitig wurde das Gerichtsgebäude in Bozen, in dem sich das Gericht und die Justizämter befinden, dem Land übertragen.
„Wir sind dabei, die Details der Vereinbarung festzulegen, um die Instandhaltungstätigkeiten besser koordinieren und eine effizientere Verwaltung des Gerichtsgebäudes sowie eine bessere Überwachung der Arbeiten gewährleisten zu können„, berichtet Landesrat Bessone. „Die Instandhaltung und Aufwertung unserer öffentlichen Gebäude ist von grundlegender Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, den Bürgerinnen und Bürgern und allen, die im Gericht ihre Arbeit verrichten, ein angemessenes Umfeld zu bieten“, unterstreicht Bessone. Der Wert des Gerichtsgebäudes werde auf 40 Millionen Euro geschätzt.
Die Landesabteilung Vermögensverwaltung wird die Instandhaltungsarbeiten übernehmen, die Region wird dafür jährlich rund 200.000 Euro zur Verfügung stellen. Das Landesdenkmalamt hat bereits eine Bewertung des Gebäudezustandes vorgenommen, die kritischen Punkte festgestellt und ein Programm mit den erforderlichen Maßnahmen erstellt. Dieses Programm sieht Arbeiten in der Höhe von mehr als 10 Millionen Euro vor. Das erste Los des Sanierungsprojekts, das den Eingang zum Gerichtsgebäude mit dem Bau eines neuen Zugangs- und Kontrollsystems betrifft, ist bereits in Umsetzung.
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Kommentare (2)
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artimar
Kostenübernahmen und Konservierung der national-faschistischen Herrschaftsarchitektur des Grauens und Mentalität „Pro Italico Imperio virtute iustitia hierarchia unguibus et rostris“ (Für das italienische Imperium in Tugend, Gerechtigkeit und Hierarchie mit Klauen und Zähnen) sind die Zuständigkeiten, wofür sich das Land Südtirol selbst gern gratuliert.
Schutzinstrumente, wie das Recht auf Gebrauch der eigenen Sprache stehen hingegen auch dort zur Disposition. Deutsch vor Gericht ist schon heute eine absolute Seltenheit: Angaben von Stefan Tappeiner, dem Vorsitzenden der Strafsektion am Bozner Landgericht zufolge, werden dreißig Jahre nach Wiedereinführung der Zweisprachigkeit nur 10% bis 20% der Strafprozesse auf Deutsch geführt.
pingoballino1955
Dann wäre mal die Fassade sofort zu ändern,aus Respekt der “ convivenza“ Herr Bessone!