„Innovative Struktur“
Innerhalb der Landesverwaltung soll eine Betriebskrippe und ein -kindergarten entstehen – um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Landesverwaltung zu verbessern.
Für die im vergangenen Jahr begonnene siebenjährige Förderperiode des Europäischen Sozialfonds Plus (Esf+) stehen für das Land Südtirol 150 Millionen Euro zur Verfügung. Im Programmplanungszeitraum 2021-2027 investiert der Esf+ 54,7 Millionen Euro in Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung. Ziel ist es auch, die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu fördern.
Zu den Schwerpunkten im Bereich der betrieblichen Sozialleistungen gehört das Projekt einer Kinderbetreuungseinrichtung innerhalb der Landesverwaltung, die den Bedarf einer Kinderkrippe und eines Kindergartens (also für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren) miteinander vereinbaren kann. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das als Maßnahme von strategischer Bedeutung eingestuft wurde. Dieses Vorhaben soll einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Programms Esf+ 2021-2027 leisten.
„Diese Kinderbetreuungseinrichtung zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, eine grundlegende Voraussetzung für die vollständige Verwirklichung der Chancengleichheit von Männern und Frauen“, betont Claudia Weiler, Direktorin des Landesamtes für den Europäischen Sozialfonds. Es handle sich um eine „innovative Struktur, da sie auf einem pädagogischen Ansatz für die Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren beruht und mehrsprachig ist“.
Vor kurzem wurde auf dem Portal www.bandi-altoadige.it die Ausschreibung mit einer Auftragssumme von zwei Millionen Euro für die „Anvertrauung der Führung der Betrieblichen Kindertagesstätte und des Kindergartens der Landesverwaltung“ veröffentlicht. Angebote können bis spätestens 21. Juli um 12 Uhr eingereicht werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme muss der Auftragnehmer über ein pädagogisches Konzept verfügen, das die „Pädagogischen Leitlinien für das integrierte System Nullsechs“ berücksichtigt. Diese gewährleisten unter anderem differenzierte, an die verschiedenen Altersgruppen angepasste pädagogische Aktivitäten, Zwei- und Dreisprachigkeit und innovative Formen der Mitbeteiligung der Familien. Die Dauer des Auftrags beträgt 36 Monate.
Beide Einrichtungen müssen an etwa 250 Tagen im Jahr geöffnet sein und können jeweils bis zu 30 Kinder in den mit den Eltern vereinbarten Zeitfenstern aufnehmen. Die Kinderkrippe nimmt Kinder im Alter von 3 bis 36 Monaten auf, während der Kindergarten von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren besucht werden kann. Durch die betriebseigene Kinderkrippe und den betriebseigenen Kindergarten der Landesverwaltung soll der Zeitaufwand für Elternzeit und Beurlaubung und damit auch für die Wiedereingliederung des Personals verringert werden. Die Öffnungszeiten können mit den Arbeitszeiten der Eltern in Einklang gebracht und Fahrwege reduziert werden.
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