„Voll bewiesen“
Das Sportberufungsgericht hat den Rekurs des ASV Schluderns zur Sperre von Lukas Platzer abgewiesen – mit einer fadenscheinigen Begründung.
von Markus Rufin
Es war zu erwarten: Der ASV Schluderns ist mit seinem Rekurs gegen die fünf Spieltage umfassende Sperre von Lukas Platzer abgeblitzt. Das Sportberufungsgericht hat am Donnerstag ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem die Sperre bestätigt wird.
Vor einer Woche berichtet die TAGESZEITUNG über den Fall, der sich beim Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die Landesliga zwischen Kiens und Schluderns abgespielt hat. Platzer wurde dabei vom Platz gestellt, weil er seinen Gegner am Boden liegend ins Gesicht getreten haben soll. Auf Videoaufnahmen ist aber deutlich zu sehen, dass es sich dabei um eine Fehlentscheidung handelte.
Lesen Sie mehr dazu in der Freitag-Ausgabe der TAGESZEITUNG.
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Kommentare (2)
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nobodyistperfect
Das Sportgericht würde doch nie den eigenen Fehler zugeben. Schließlich sitzen dort ja die selben Leute im Gremium.
prof
Das Sportgericht hat nichts zuzugeben! Der Schiedsrichter müsste bei der Befragung einen Fehler auch nur teilweise zugeben. Aber er wird von den „Obrigen“ darauf aufmerksam gemacht,sollte er einen Fehler zugeben so wird er in seiner Laufbahn zurückgestuft.Warum das?weil sonst das Schiedsrichterwesen
in seinem Image etwas leidet.
Es gibt aber immer wieder Schiedsrichter,welche die Größe haben einen Fehler einzugestehen.