„Würdevolles Leben ermöglichen“
Anlässlich des Weltflüchtlingstages erinnert Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller an die Rechte, Bedürfnisse und Wünsche geflüchteter Menschen.
„Kein Mensch flieht freiwillig – aber ganz freiwillig können wir uns entscheiden, diesen Menschen zu helfen.“ (Filippo Grandi, UN-Hochkommissar für Flüchtlinge).
Mit diesem Zitat will die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller auf den Weltflüchtlingstag am heutigen Dienstag aufmerksam machen.
Der Weltflüchtlingstag (20. Juni) wurde 2001 im Zuge des 50. Jahrestages des „Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, auch als Genfer Flüchtlingskonvention bekannt, zum ersten Mal begangen. Internationale Tage wie dieser dienen dazu, die Notlage, in der sich viele Menschen befinden, welche vor Krieg oder Verfolgung fliehen, global sichtbar zu machen. Es geht heute im Besonderen darum, den Blick auf Rechte, Bedürfnisse und Wünsche geflüchteter Menschen zu richten.
In einer Aussendung schreibt die Kinder- und Jugendanwältin:
„Diese Personen sollen nicht nur überleben, sondern auch eine Perspektive haben. Würdevolle Aufnahmebedingung müssen garantiert werden. Dies gilt im Besonderen für Kinder und Jugendliche. Die UN-Kinderrechtskonvention spricht in Artikel 22 vom Recht eines jeden Kindes, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. Dies betrifft Kinder mit aber auch ohne Begleitung der Eltern. Kinder haben das Recht auf angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe. Es gilt ein absolutes Diskriminierungsverbot: Alle Minderjährigen genießen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft denselben Rechtsschutz. Außerdem gilt es bei allen Maßnahmen den Vorrang des Kindeswohles zu berücksichtigen.
Das Gesetz Nr. 47 von 2017, auch bekannt als Zampa-Gesetz, konkretisiert die Rechte von Kindern und Jugendlichen aus nicht EU-Staaten, welche ohne Eltern oder anderen für sie verantwortlichen Personen nach Italien kommen. Ende März dieses Jahres waren es immerhin fast 20.000 nicht begleitete ausländische Minderjährige in Italien. Neben den bereits genannten Rechten dürfen diese weder an der Grenze zurückgewiesen noch ausgewiesen werden. Neben der Schul- bzw. Ausbildungspflicht, dem Recht auf gesundheitliche Leistungen, haben sie das Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung wegen Minderjährigkeit. Die gesetzliche Vertretung können freiwillige Vormunde übernehmen, welche von der Kinder- und Jugendanwaltschaft jährlich ausgebildet werden.
Was können wir nun tun, um Menschen in dieser heiklen Lage zu unterstützen, damit sie eine Perspektive haben? Auf institutioneller Ebene müssen bestehende Gesetze eingehalten und Strukturen ausgebaut werden, um geflüchteten Menschen ein würdevolles Leben im Gastland zu ermöglichen und das Zusammenleben zu fördern. Der Einsatz von Kulturvermittler:innen, kostenlose Beratungsangebote in Bezug auf ihre Rechte und die Möglichkeit auch anonym Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Hemmschwellen abzubauen, können hierbei förderlich sein.
Auf persönlicher Ebene gilt es zunächst, sich mit den eigenen Vorbehalten, Ängsten und Verunsicherungen auseinanderzusetzen und sich die Frage zu stellen, woher diese kommen. Sollten wir negative Erfahrungen gesammelt haben, welche unsere Vorbehalte schüren, kann es sinnvoll sein, sich vor Augen zu führen, dass auch wir stets als Einzelperson gewürdigt werden möchten und nicht nur mit der Gruppe assoziiert werden, zu der wir uns zugehörig fühlen.
Ein weiterer Schritt ist, anderen Kulturen offen zu begegnen und die Vielfältigkeit als etwas Positives zu betrachten, an der die Gesellschaft wachsen kann. Außerdem ist es wichtig, sensibel und empathisch mit potenziell traumatisierten Personen umzugehen.
Teilhabe ist zudem ein wichtiges Schlagwort: Teilhabe an Bildung, Ausbildung und Arbeit. Teilhabe am Alltag, am gesellschaftlichen Leben und Begegnung mit der ansässigen Bevölkerung, um geflüchtete Menschen bestmöglich auf ihrem Weg zu einem selbstständigen, autonomen Leben zu stärken.“
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