Gatterers Schuss
Ingemar Gatterer hat einen Schuss aus seinem Schrotgewehr abgefeuert, wollte die schwarze Katze aber nicht töten. Die Urteilsbegründung zum Fall Peppa, der juridisch nun abgeschlossen ist, lässt einige Fragen offen.
von Thomas Vikoler
Freispruch weil die (begangene) Tat keine strafbare Handlung darstellt. Mit dieser Formel sprach der Bozner Einzel-Strafrichter Federico Secchi den Bus-Unternehmer Ingemar Gatterer (SAD, Volgger usw.) am 2. Februar dieses Jahres vom Vorwurf der vorsätzlichen und unnötigen Tötung eines Tieres frei.
Genauer: Die schwarze Katze Peppa, die am 19. November 2017 mit einer Ladung Schrotkugeln im Körper auf einem Feld bei Pfalzen verendete.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen zwei Monate und 20 Tage Haft für den im Prozess stets abwesenden Angeklagten gefordert. Daniel Duregger, der Anwalt von Peppa-Eigentümer Hartmann Weger, beantragte ebenfalls die Verurteilung Gatterers und verlangte 5.000 Euro Schadensersatz.
Nun liegt die Urteilsbegründung von Richter Secchi zu diesem spektakulären Tier-Kriminalfall vor, der mit allen juristischen Mitteln ausgefochten worden war. Gatterer-Verteidiger Andrea Gnecchi engagierte mit Marco Leonardi Scomozzi sogar einen eigenen ballistischen Sachverständigen, der nachweisen konnte, dass Peppa durch einen Streifschuss aus dem Schrotgewehr getroffen wurde, der für das Tier aber nicht – sofort – tödlich war.
Richter Secchi schreibt nun in seiner Urteilsbegründung, dass davon auszugehen sei, dass der Angeklagte, Ingemar Gatterer, den Schuss abgefeuert hat. Es könne ihm aber kein Vorsatz nachgewiesen werden, dass er das Tier töten wollte.
Letztlich lassen sich die genauen Tatumstände aufgrund der dürftigen Beweislage nicht aufklären und wie es aussieht, hat das ballistische Verteidigungsgutachten Gatterer vor einer Verurteilung bewahrt. Der Veterinärdienst Bruneck hatte bei einer Obduktion der Katzen-Leiche sieben Schrotkugeln sichergestellt – eine volle Schrotladung umfasst mehrere Hundert Schrotkugeln. Im Prozess hatte auch der wahrscheinlich einzige Zeuge des Zwischenfalls in Pfalzen ausgesagt, Gatterers minderjähriger Sohn. Dieser hatte erklärt, dass sein Vater nicht auf die Katze geschossen habe. Für Richter Secchi ist diese Aussage wegen Befangenheit nicht von Relevanz.
Mit dem nun begründeten Freispruch dürfte der Fall Peppa juridisch abgeschlossen sein. Auch deshalb, weil das zweite Strafverfahren zu diesem – Katzen-Eigentümer Weger hatte Gatterer wegen Drohung infolge des Zwischenfalls angezeigt – inzwischen eingestellt worden ist: Weger hat seine Strafanzeige im Zuge eines Verfahrens vor dem Friedensgericht zurückgenommen und dürfte gegen den Freispruch zur Tiertötung keine Berufung einlegen.
Die Causa hat jedenfalls gezeigt, dass die Justiz das Delikt der Tötung eines Tieres ernstnimmt – nicht allein weil der Tatverdächtigte Ingemar Gatterer hieß.
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Kommentare (5)
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pingoballino1955
Na ja ernstgenommen schon, der Freispruch lässt einiges Vermuten: GELD????.
leser
Boah
Danke TZ
Für diese Informationen
gerhard
„Nur 7 Schrotkugel im Leib der Katze gefunden“ – das läßt den Schluss zu, dass dieser Flegel selbst zum Schießen zu dämlich ist.
Das Urteil selbst empfinde ich im höchsten Maße ungerecht.
robby
Wie sang einst der Doggi? „Gatterer ach Gatterer was bist du für ein Schlatterer“. Die prompt folgende Anzeige allerdings war noch weniger erfolgreich als der Schuss mit der Flinte.
heinz
Wie kann man mit einer Schrotflinte auf eine Katze schießen?