Die Musterverordnung
Gemeinden können künftig den Bau von Unterkünften für Studierende in Gewerbegebieten zulassen. Es besteht eine Konventionierung für 20 Jahre.
Die Errichtung von Unterkünften für Studierende in Gewerbegebieten war in dieser Woche Thema in der Landesregierung.
Auf Antrag von Raumentwicklungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat sich die Landesregierung mit dem Entwurf für die Mustervereinbarung für Studentenheime in Gewerbegebieten befasst.
„Um die Musterverordnung zu genehmigen, war es notwendig, eine Abweichung von der normalen Nutzung in Gewerbegebieten vorzunehmen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Nun liegt es an den Gemeinden zu entscheiden, ob sie Studentenwohnheime in Gewerbegebieten zulassen wollen.“
„Sollten Gemeinden den Bau von Studentenwohnheimen in Gewerbegebieten zulassen und Private sich entscheiden, solche zu errichten, legt die Mustervereinbarung fest, dass die Unterkunft für Studierende für 20 Jahre zur Verfügung stehen müssen“, erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer. „Nach Ablauf der 20 Jahre kann die Vereinbarung verlängert oder es kann die Löschung der Bindung aus dem Grundbuch beantragt werden.“ Nach der Löschung der Bindung sind wiederum ausschließlich Tätigkeiten laut Gewerbegebiet zulässig.
Ausgearbeitet worden ist der Entwurf zur Mustervereinbarung von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretenden des Landesressorts für Europa, Innovation, Forschung und Kommunikation, des Ressorts für Deutsche Kultur, Bildungsförderung, Handel und Dienstleistungen, Handwerk, Industrie, Arbeit sowie Integration, des Ressorts für Raumentwicklung, Landschaft und Landesdenkmalamt sowie Vertretenden der Freien Universität Bozen. Der Rat der Gemeinden hat dazu Vorschläge eingebracht.
Die Landesregierung hat sich diese Vorschläge sowie den Entwurf selbst zu Eigen gemacht und genehmigt.
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