Angekündigter Freispruch
Das Urteil zum Tötungsfall Andreas Auer fällt am 11. Juli, die Gefährlichkeit des angeklagten Heino Schwienbacher wurde zurückgestuft.
Heino Schwienbacher, 43, aus Schlanders hat nach seiner Verhaftung (auch gegenüber dem psychiatrischen Gerichtsgutachter Josef Schwitzer) mehrfach erklärt, er gehöre dem „Südtiroler FBI“ an, das ihm Direktiven erteile.
Das bestätigte, was im Strafverfahren zum Ableben von Andreas Auer – der Biker starb am 1. April 2022 nach einem Sturz bei einer Veranstaltung in der Kaserne von Schlanders – sehr früh vermutet wurde: Schwienbacher, ein arbeitsloser Tischler, ist psychisch schwer beeinträchtigt und kann die Folgen seiner Handlungen nicht abschätzen.
Gerichtsgutachter Schwitzer erklärte ihn im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens für nicht schuldfähig und gemeingefährlich.
Bei der jüngsten Vorverhandlung am Landesgericht – die Staatsanwaltschaft wirft Schwienbacher, weil er Auer zu Boden gestoßen hatte, dass dieser mit dem Kopf aufschlug, Körperverletzung mit Todesfolge vor – hinterlegte Schwitzer ein weiteres Gutachten. Dort heißt es, dass Schwienbachers soziale Gefährlichkeit wegen einer gut ansprechenden Therapie abgenommen habe. Eine Überstellung des 43-Jährigen vom REMS von Pergine in eine Therapieeinrichtung werde befürwortet.
Das Urteil zu diesem Fall fällt voraussichtlich auf der nächsten Vorverhandlung am 11. Juli, Schwienbacher-Verteidiger Thomas Schnitzer will dort ein verkürztes Verfahren beantragen.
Angesichts des eindeutigen Gerichtsgutachtens wird es einen Freispruch für Schwienbacher geben – die Frage ist, mit welchen Vorschriften die Einweisung in eine Therapieeinrichtung erfolgt.
Die Angehörigen Auers, die sich über die Anwälte Paolo Corti und Andrea Gnecchi in das Strafverfahren eingelassen haben, müssen davon ausgehen, keinerlei Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu erhalten. Schwienbacher ist mittellos und der staatliche Fonds für Gewaltopfer zahlt lediglich in jenen Fällen Gelder aus, wenn der Täter strafrechtlich verurteilt worden ist. (tom)
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Kommentare (1)
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artimar
Bei der Tatbegehung psychisch schwer beeinträchtigt, nicht schuldfähig und gemeingefährlich, nun fast mirakolös, „gut ansprechende Therapie“.
Schön. Wieso hat man ihm denn nicht vorher geholfen?
Schwer vorstellbar, dass von diesen so schweren Beeinträchtigungen niemand was mitbekommen hat.