Aktenzeichen Wohnmobil
Der Villnösser Bürgermeister Peter Pernthaler entscheidet sich im Fall eines Wohnmobilparkplatzes für ein verkürztes Verfahren.
von Thomas Vikoler
Einer der Gründe dafür, dass in bestimmten Gemeinden wenig Andrang auf den Bürgermeistersessel herrscht, liegt auch darin: Amtsträger müssen oft kurzfristige Entscheidungen treffen und setzen sich damit der Gefahr aus, in ein Strafverfahren zu geraten, das zuweilen in eine Anklage mündet.
So wie jene gegen Peter Pernthaler, Bürgermeister von Villnöß. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Bozen in einem im Herbst 2021 eingeleiteten Strafverfahren Amtsmissbrauch und Bevorteilung vor.
Gestern fand dazu am Landesgericht eine Vorverhandlung vor Richterin Elsa Vesco statt.
Es geht in diesem Verfahren um den Betrieb eines Wohnmobil-Parkplatzes in Villnöß, der inzwischen – wie die Website verrät – geschlossen ist.
Im Sommer 2021 erteilte Bürgermeister für den Betrieb des Parkplatzes eine befristete Genehmigung als Bagatelleingriff.
„Es standen überall wild geparkte Camper herum, der Bürgermeister musste etwas unternehmen. Er hat im guten Glauben gehandelt, um das Problem zu lösen“, sagt Pernthalers Anwalt Federico Fava nach der gestrigen Verhandlung.
Laut einer Eingabe der Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung an die Staatsanwaltschaft hätte der Bürgermeister die Bagatell-Genehmigung nicht erteilen dürfen.
Das Amt für Gemeindeplanung hatte der Gemeinde Villnöß am 21. Mai 2021 ein Schreiben übermittelt, in dem u.a. festgestellt wurde, dass ein „Parkplatz für Wohnmobile“ bereits realisiert worden sei. Entsprechende Einträge in Internet-Portalen mit Kundenrezensionen lieferten dafür den Beweis.
Die Gemeindeverwaltung von Villnöß antwortete auf das Schreiben genau zwei Monate später: Maßnahmen zur Einstellung der nicht erlaubten Tätigkeit seien bereits ergriffen worden.
Der Antrag auf nachträgliche baurechtliche Sanierung der Sanitäranlage am Wohnmobil-Parkplatz war am 23. Juni 2021 von der Baukommission positiv begutachtet worden. Diese stellt aber auch fest, dass die Vermietungstätigkeit am Parkplatz trotz der Anordnung der Gemeinde weitergeführt wurde.
Bürgermeister Peter Pernthaler zeigte sich gegenüber der TAGESZEITUNG „perplex“ über die Anklage gegen ihn.
Die gestrige Vorverhandlung am Landesgericht zu diesem Fall brachte keine Entscheidung, Richterin Elsa Vesco vertagte auf Herbst. Dies, nachdem der Verteidiger des Villnösser Bürgermeister einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren ankündigte.
Dies bedeutet, dass die Causa aufgrund der im Anklageakt enthaltenen Dokumente in der Vorverhandlung entschieden wird. „Es geht hier vor allem um eine juristische Frage“, so Anwalt Fava.
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