Primare in Not
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, mit dem jener Teil des Landesgesetzes Nr. 4/2017 aufgehoben wurde, der die Vergabe von Primaraufträgen im Landesgesundheitsdienst regelt, bringt nun Änderungen mit sich.
Welche das sind, darüber wurden die insgesamt 52 betroffenen Primarinnen und Primare am Donnerstag bei einem Treffen mit den Spitzen des Sanitätsbetriebes und des Gesundheitsassessorats informiert.
Das Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 139/2022 lässt den Verwaltern des Südtiroler Sanitätsbetriebes keinen Handlungsspielraum und muss umgesetzt werden. Unterstützt von den Fachleuten der internen Abteilung für Recht und allgemeine Angelegenheiten und nach Einholen eines Gutachtens der Staatsadvokatur in Trient ergeben sich folgende Szenarien:
Alle vor dem 11. Mai 2017 ernannten Primare und Primarinnen bleiben im Amt. Die bisher nur vorläufige Wiederbestätigung ihres Führungsauftrages wird für einen weiteren Zeitraum von 5 bis 7 Jahren endgültig, vorausgesetzt, dass das mit der Bewertung beauftragte technische Organ (OIV = unabhängige Bewertungsstelle) ein positives Urteil über ihre bisherige Arbeit abgibt.
Für alle Primarstellen, die zwischen dem 11. Mai 2017 und 13. September 2021 beziehungsweise durch eine Kommission vergeben wurden, deren Zusammensetzung durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 139/2022 als rechtswidrig eingestuft wurde, muss ein reguläres Auswahlverfahren durchgeführt werden. Bis zum Ablauf der im Vertrag vorgesehenen Auftragsdauer bleiben die Betroffenen im Amt. Eine anschließende Verlängerung oder Wiederbestätigung des Führungsauftrags kann nicht gemacht werden. Diese Primarstellen werden erneut ausgeschrieben, und zwar auf der Grundlage der in der Zwischenzeit vom Land per Dekret des LH Nr. 29/2021 festgelegten Kriterien.
Die im Jahr 2017 (ab dem 11. Mai) und im ersten Teil des Jahres 2018 ernannten Primare und Primarinnen, deren fünfjährige Amtszeit bereits abgelaufen ist und die in Erwartung der Stellungnahme des zuständigen Fachgremiums bereits vorläufig verlängert wurden, werden nach der Ernennung der Prüfstelle (OIV) als „geschäftsführende Primare“ ernannt. Allerdings lediglich für den Zeitraum, der für die Durchführung einer neuen Ausschreibung der jeweiligen Stelle erforderlich ist.
Jene Primare und Primarinnen, die nach den vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Verfahrensweisen ab zweitem Halbjahr 2018 bis zum 13. September 2021 ernannt wurden, können ihre fünfjährige Amtszeit vollenden. Nach dem Ablauf der Beauftragung werden diese für den Zeitraum, der für eine neue Ausschreibung notwendig ist, zu „geschäftsführenden Primaren“ ernannt.
Die Direktion des Südtiroler Sanitätsbetriebes ist sich der schwierigen Situation bewusst, die sich für die betroffenen Primarinnen und Primare jetzt ergibt und versichert, alles zu tun, um die anstehenden Wettbewerbe schnell und transparent durchzuführen. Gleichzeitig gilt es auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten ohne Einschränkungen zu gewährleisten.
Am Treffen nahmen auch Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher und Ressortdirektor Günther Burger teil. Durch die Verabschiedung des Dekrets des Landeshauptmannes Nr. 29 am 13.09.2021 wurde den Einwänden von Seiten des Verfassungsgerichtshofes mittlerweile Rechnung getragen und die Landesregelung an die staatliche Rahmengesetzgebung angepasst.
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Kommentare (16)
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svea
Wie ist es möglich, dass bei der Besetzung von hochdodierten Posten immerwieder solche Fehler passieren? Neben den Kosten für die Steuerzahler, sind die negativen Auswirkungen auf das Arbeitsklima in den betroffenen Abteilungen, nicht von der Hand zu weisen. Als hätte sie Sanität nicht so schon genug Sorgen am Hals.
insider84
Viele betroffene Abteilungen hatten schon ein schlechtes Klima weil die Besetzung der Primariate politisch oder freunderlwitrschaftlich beeinflusst war. Einige wären mit regulärem Wettbewerb nicht im Amt…
svea
Interessant, Filz und Vetternwirtschaft scheinen sich wie ein roter Faden durch viele Bereiche zu ziehen; und den Bürgerinnen und Bürgern wird vorgegaukelt, dass nur die Besten Spitzenpositionen innehaben.
insider84
So ein Dilemma, klagt ein nicht zum Primar gewählter Kandidat, bekommt er Schadenersatz. Löst die Sabes den Vertrag vorzeitig auf, bekommt der „gewählte“ Primar Schadenersatz.
Und für den Schaden wird wieder der Steuerzahler geradestehen. ..
pingoballino1955
Man sieht die Vetternwirtschaftlerei hat den VERANTWORTLICHE.N nichts gebracht,ausser Spesen die wir Steuerzahler wieder am Hals haben. Es ist eine Schande,dass solche Sachen immer wieder passieren,ein Armutszeugnis: Note 5.
summer1
Und dein Kommentar bekommt die Note 3
pingoballino1955
Blablabla ,wie immer nur dummes,peinliches Geschwätz.Note 00
summer1
Pingo
Du sprichst wohl von deinen Kommentaren: peinliches, dummes Geschwätz. Und die Doppelnull verdienst du dir, weil deine Kommentare stets ein Griff ins Klo sind.
pingoballino1955
Musst du meinen Kommentar nachplappern? Solltest dir mal einen seriöseren “ Jargon“ aneignen,wenn du weisst was das ist! Wenn nicht,solltest mal nach Frankreich reisen: REISEN BILDET!
summer1
Pingo
Ich bezweifle stark, dass du jemals in Frankreich warst, denn die Franzosen sind in ihrer Bildung und im Anstand für dich unerreichbar.
Entweder warst also nie dort oder selbst die Franzosen ha en es aufgegeben, die Anstand, Respekt und Manieren beizubringen.
Ein hoffnungsloser Fall für das kaputte Team.
snakeplisskien
Befugnisse die uns zustehen gilt es auch zu verteidigen. Es ist aber oftmals so, dass ein „Südtiroler Weg“ zugunsten bestimmter Interessen oder der Bedienung einer bestimmten Klientel eingeschlagen wird, wohl wissend, dass es sich um eine Überschreitung der Befugnisse handelt, die rechtlich überhaupt nicht oder zumindest kaum standhaft ist.
Abgesehen vom ganzen Aufwand und der dadurch entstehenden Rechtsunsicherheit ist es aber schlussendlich ja immer so, dass „tanto paga pantalone“.
pingoballino1955
Stimmt,und dies ist höchste Zeit ENDLICH zu ändern!
kongo
Sehr bescheuerte argumentlose Kommentare der SVP Trolle.Naja wenns drauf an kommt sind sie stumm, sonst aber immer grosse Klappe.Peinlich, sehr peinlich, gell Summerle und co.
gulli
Und ein weiterer Fehler den die Steuerzahler ausbaden dürfen und für den niemand verantwortlich ist… Im Gegenteil, in spätestens 1-2 Monaten lächeln uns die Verantwortlichen auf der Titelseite entgegen und beglückwünschen sich gegenseitig wie gut sie sind!
vinsch
wer noch SVP wählt, dem ist nicht zu helfen.
summer1
Ja in der Tat, dir ist nicht zu helfen.