Kurzer Prozess
Der 44-jährige Brixner, der Mitte März in Vahrn mutmaßlich einen Mordversuch gegen seine Ex verübte, hat ein verkürztes Verfahren beantragt.
Die Frist für den Antrag ist gestern ausgelaufen und der Beschuldigte, ein 44-jähriger Brixner, hat sich für ein verkürztes Verfahren entschieden. Ein verkürztes Verfahren zu einer kürzlich gegen ihn von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage wegen versuchten Mordes. Dieses bringt bei einer Verurteilung automatisch ein Drittel Strafnachlass.
Dem Brixner wird vorgeworfen, Mitte März seine frühere Lebensgefährtin, 40, vor deren Wohnung in Vahrn attackiert und verprügelt zu haben. Ihr Sohn verhinderte durch sein Eingreifen Schlimmeres.
Der Tatverdächtige befindet sich nach einigen Wochen in U-Haft auf freiem Fuß.
Für ihn gilt ein Annäherungsverbot zu seiner Ex-Partnerin und die Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Beim Garantieverhör nach seiner Festnahme hatte der 44-jährige Brixner die Aussage verweigert, die Beweggründe für seine Tat sind weiterhin nicht bekannt.
Angesichts der eindeutigen Beweislage hat die Staatsanwaltschaft ein Sofort-Verfahren beantragt, es kommt also in wenigen Monaten zu einem Prozess am Landesgericht Bozen. Und dieser wird, wie nun feststeht, im Rahmen eines verkürzten Verfahrens abgehandelt. Grundlage sind allein die bisher gesammelten Anklageakten. (tom)
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Kommentare (1)
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ich
Warum kann man ein verkürztes Verfahren anstreben wenn man die Aussage verweigert?