Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Der neue Vertrag

Der neue Vertrag

Mit der Unterzeichnung des Kollektivvertrages für die öffentlichen Führungskräfte wurde heute ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Landesgesetzes zur neuen Führungsstruktur gesetzt.

Die Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften und die große Mehrheit der Gewerkschaftsorganisationen haben am Mittwoch den neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für Führungskräfte für den Zeitraum 2020 bis 2022 unterzeichnet.

Der neue Vertrag trägt der neu eingeführten Führungsqualifikation und der neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Einstufung des Personals in Führungspositionen Rechnung.

Mit dem neuen Kollektivvertrag soll die Rolle öffentlicher Führungskräfte anerkannt werden, die im Dienste der Bürger und Bürgerinnen stehen und kompetent und engagiert für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen arbeiten.

Der Kollektivvertrag gilt für die Führungskräfte der Landesverwaltung, desSanitätsbetriebs und des Wohnbauinstituts sowie für jene der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime.

Für die drei letztgenannten Körperschaften, die in den Zuständigkeitsbereich der Region fallen, wird der Vertrag erst nach der Verabschiedung der neuen regionalen Bestimmungen für das Führungspersonal rechtswirksam.

Mit der Unterzeichnung werden die 2022 aufgenommenen Vertragsverhandlungen abgeschlossen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen