„Achtung, Trittbrettfahrer“
Das Aktionärskomitee Südtirol und der Verbraucherschutzverein Robin warnen in Bezug auf die Sammelklage gegen die Volksbank vor Trittbrettfahrern.
Das Aktionärskomitee Südtirol, der Verbraucherschutzverein Robin und das Centroconsumatori Italia als Träger der beim Gericht von Venedig anhängigen Sammelklage, deren Verhandlung für den 13. Juli 2023 anberaumt ist, weisen darauf hin, dass zahlreiche Aktionäre in den letzten Tagen Mitteilungen einer Vereinigung erhalten haben, die zu Versammlungen mit Aktionären in Südtirol, Trentino und Venetien einlädt, um die Sammelklage gegen die Volksbank zu diskutieren.
„Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die einzige Sammelklage, die eingereicht wurde, die oben erwähnte ist, weshalb es unverständlich ist, wie Dritte oder Juristen versuchen können, sich unrechtmäßig eine von anderen durchgeführte Klage anzueignen, die u.a. noch vom Gericht auf ihre Zulassung geprüft wird“, heißt es in einer Aussendung des Verbraucherschutzvereins Robin.
Die Aktionäre sollten sich „nicht an dieser spontanen Initiative beteiligen und ihre Zustimmung verweigern“, so der Verein.
Die Aktion scheine dazu bestimmt zu sein, die Einheitlichkeit der Absichten der Sparer und ihre Entschlossenheit zu brechen, vermuten die Verbraucherschützer.
Die organisierende Vereinigung wurde den Träger der anhängigen Sammelklage davor gewarnt, sich die Initiativen der Projektträger anzueignen, und werden aufgefordert, gegebenenfalls ihre eigenen autonomen rechtlichen Initiativen zu ergreifen, für die sie selbstverständlich die volle Verantwortung übernehmen können und müssen.
„Die Tätigkeit des Aktionärskomitees war bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Versuchen uns Steine in den Weg zu legen“, schreibt Robin-Sprecher Walther Andreaus. Versuche, die im Übrigen kläglich gescheitert seien.
Und weiter heißt es in der Aussendung:
„Da wir wissen, dass die Einladungen zu den Verbrauchertreffen ohne die Zustimmung der VerbraucherInnen verschickt wurden, sind wir der Ansicht, dass gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO eine schwerwiegende unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Dies berechtigt den Geschädigten gegebenenfalls zu einer Entschädigung für den entstandenen Schaden. Wir stellen den Aktionären der Volksbank, die die oben genannte Mitteilung ohne ihr Einverständnis erhalten haben, ein Musterschreiben zur Verfügung, welches auf der Website des Vereins Robin (https://www.robinreport.it) zu finden ist. Dieses ist an die Datenschutzbehörde und zur Kenntnis auch an dem Aktionärskomitee Südtirol und an den Verein Robin adressiert. Der Verbraucherschutzverein Robin wird diesbezüglich eine Eingabe bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt einbringen.“
Die Carabinieri werden ebenfalls informiert, um die Organisatoren dieser Treffen zu identifizieren, damit sie die Datenschutzbehörde über die unrechtmäßige Verarbeitung der persönlichen Daten der VerbraucherInnen informieren können, so Robin.
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Kommentare (1)
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na12
Wieso gibt es den Verbraucherschutzverein Robin, wenn es doch die Verbraucherzentrale Bozen gibt?