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Geförderte Alm

 

Foto: 123RF.com (Symbolbild)

Die Ansuchen für Beihilfen im Bereich der Almwirtschaft sind jetzt wieder möglich. Aufgestockt werden auch die Gelder für die Kleinunternehmen.

Auf Vorschlag von LR Arnold Schuler hat die Landesregierung die Kriterien zur Förderung der Almwirtschaft neu aufgelegt. Gefördert werden die Einrichtung, Sanierung und Anpassung von landwirtschaftlich genutzten Almgebäuden und Anlagen für die Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf den Almen, Einrichtungen für die Weidewirtschaft und Viehtriebwege. Pro Antragsteller wird nur ein Beitragsgesuch pro Jahr angenommen. Die anerkannten Kosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Maximal können 200.000 Euro pro Gesuch anerkannt werden.

Die Beitragsprozentsätze wurden vereinheitlicht, wobei Körperschaften 70 Prozent und Private 50 Prozent der Kosten als Förderung erhalten. Die Finanzierung der Projekte erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach der Einreichung. Nicht mehr förderungswürdig sind Anlagen zur Energieversorgung der Almgebäude, Multifunktionsräume und Kläranlagen sowie Abbrucharbeiten und Felsaushübe. Ab sofort können Anträge vom 1. April bis zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Dringende und unaufschiebbare Projekte können jederzeit eingereicht werden.

Die Landesregierung hat weiters die Mittel für die Förderung betrieblicher Investitionen von Kleinunternehmen von drei auf fünf Millionen Euro aufgestockt. „Damit stärken wir die Wirtschaftsstruktur und sichern Arbeitsplätze“, ist LR Philipp Achammer überzeugt. 850.000 Euro sind für Unternehmen mit weniger als zehn beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie bestimmt. Dieselbe Summe ist Handwerks- und Industriebetrieben mit zehn bis 50 Beschäftigten vorbehalten, 300.000 Euro gehen hingegen an Handels- oder und Dienstleistungsbetriebe. Das Land bezuschusst ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Dabei gilt ein besonderes Augenmerk der Nachhaltigkeit, der Nahversorgung, der Familienfreundlichkeit und der Geschlechtergerechtigkeit. Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätig ist, Kooperationen eingeht, Internationalisierungsmaßnahmen umsetzt oder ein neues Unternehmen gründet oder Lehrlinge ausbildet, erhält zusätzliche Punkte bei der Antragsbewertung. Neu waren in diesem Jahr die zehn Punkte für Unternehmen, die vor Antragstellung mindestens sechs Monate lang kostenlos Lebensmittel und Non-Food-Produkte an Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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