Aufgehobene Stallpflicht
Da in den letzten zwei Monaten aus keiner Nachbarprovinz neue Fälle von Geflügelgrippe gemeldet wurden, hat der Landesveterinärdienst die Empfehlung zur Stallpflicht zurückgezogen.
Vor einigen Monaten gab es vermehrt Meldungen von durch Geflügelgrippe verendeten Zugvögeln und in der Folge von Hausgeflügel und Zootieren. Inzwischen hat sich die Situation entspannt.
Landesveterinärdirektor Paolo Zambotto empfiehlt trotzdem allen Geflügelhaltern: „Bleiben Sie aufmerksam. Melden Sie alle vermehrten Todesfälle bei Hausgeflügel.“
Zambotto hat die Empfehlung, Hausgeflügel im Stall zu halten, zurückgezogen.
Weiterhin gelte aber die Empfehlung, das Geflügel im Stall zu füttern und zu tränken, um Wildvögel fern zu halten und damit eine Ansteckungsgefahr minimal zu halten.
Vor dem Einstellen von Tieren, deren Herkunft außerhalb von Südtirol liegt, muss der zuständige Amtstierarzt oder die zuständige Amtstierärztin kontaktiert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin dazu aufgerufen, sich an den Forstdienst oder den tierärztlichen Dienst zu wenden, wenn sie mehrere tote (Zug-)Vögel, vor allem Wasservögel, entdecken.
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