Anklage gegen Anton Seeber?
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Seilbahnunglück am Mottarone abgeschlossen. Auch gegen Leitner-Chef Anton Seeber soll Anklage erhoben werden.
Zwei Jahre nach dem Seilbahnunglück am Lago Maggiore, bei dem 14 Menschen ums Leben gekommen sind, hat die Staatsanwaltschaft Verbania die Ermittlungen abgeschlossen.
Wie am Freitag bekanntwurde, soll gegen sechs Personen Anklage erhoben werden.
Neben dem Betreiber der „Ferrovie del Mottarone“, dem Betriebsleiter und dem technischen Leiter der Bahn möchte die Staatsanwaltschaft auch den Vorstandsvorsitzenden des Seilbahnunternehmens Leitner, Anton Leitner, Anklage erheben. Ihnen wird mehrfache fahrlässige Tötung und schwerste fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung der Verkehrssicherheit und vorsätzliche Beseitigung oder Unterlassung von Sicherheitsvorkehrungen gegen Arbeitsunfälle vorgeworfen.
Am 23. Mai 2021 war das Zugseil der Seilbahn kurz vor der Bergstation gerissen, und weil die Notbremsen am Tragseil versagt haben, kam es zur Tragödie.
Der einzige Überlebende war ein fünfjähriges Kind israelischer Herkunft.
Die Firma Leitner reagiert am Mittag mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Darin heißt es:
„Das Ansinnen der für die Aufarbeitung der Tragödie am Mottarone bei Stresa zuständigen Staatsanwaltschaft, gegen unsere Unternehmensleitung und unser Unternehmen selbst Anklage zu erheben, nehmen wir mit Erstaunen zur Kenntnis.
Tatsache bleibt, dass diese Tragödie aufgrund der willentlichen Deaktivierung der Notbremse der Seilbahn geschehen ist.
Überraschend ist auch, dass dem Unternehmen und seiner Unternehmensleitung vorgeworfen wird, die Arbeit des Technischen Verantwortlichen als Amtsträger nicht beaufsichtig zu haben. Derartige Aufsicht fällt laut Gesetz in die Zuständigkeit des nationalen Amtes für Seilbahnen (Ustif).
Wir haben uns von Anfang an dazu bereit erklärt, mit den Justizbehörden zur Aufklärung des Unglücks vollinhaltlich zusammenzuarbeiten und alle damit einhergehenden Dokumentationen offengelegt. Wir werden nun die gesamte Dokumentation der Staatsanwaltschaft überprüfen. Wir haben stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den bestehenden Verträgen gehandelt. Wir werden auch weiterhin unseren Beitrag zur Ursachenklärung des Unfalls leisten und sind nach wie vor davon überzeugt korrekt gehandelt zu haben.“
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Kommentare (4)
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nadine06
Von der italienischen Gerichtsbarkeit war wohl nichts anderes zu erwarten . Jemand muß schuldig sein .
dn
Angeklagte dürfen ein technisches Gegengutachten in Auftrag geben. Wenn sie beweisen können, dass sie ihre Wartung korrekt durchgeführt haben, haben sie wohl kaum etwas zu befürchten.