Die Übergangsfrist

Löschübung am Flugplatz Bozen (Foto: BF Bozen)
Der Brandschutzdienst am Flughafen Bozen ist seit Jahren ein strittiges Thema. Nun haben sich Land und ABD auf eine Übergangslösung geeinigt.
von Lisi Lang
Im Streit um den Brandschutzdienst am Bozner Flughafen gibt es eine Einigung für eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Damit habe man zumindest für die aktuelle Situation „eine gute Lösung gefunden“, meint Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler. Im Bezug auf die letzten Jahre gibt es aber nach wie vor keine Einigung.
Gestern hat Landeshauptmann Arno Kompatscher bekannt gegeben, dass die Landesregierung die Vereinbarung zwischen der Gesellschaft ABD Airport AG und der Agentur für Bevölkerungsschutz über die Führung des Brandschutzdienstes seitens der Berufsfeuerwehr am Flughafen Bozen für den Zeitraum vom 10. Jänner dieses Jahres bis zum 9. Juli kommenden Jahres gutgeheißen hat. „Es ist wichtig, dass der Brandschutz garantiert ist, damit der Flughafen Bozen seinen ordentlichen Betrieb weiterführen kann. Dafür haben wir uns auf eine Übergangsfrist von 18 Monaten geeinigt“, erklärt Landesrat Schuler. Ab Mitte nächsten Jahres könne der Flugplatzbetreiber dann autonom entscheiden, diesen Dienst selbst zu organisieren oder auszulagern, ergänzt Kompatscher.
Die Gesellschaft ABD Airport AG beabsichtigt, den Brandschutzdienst am Flughafen ab dem 10. Juli 2024 selbstständig auszuüben, dazu benötigt sie jedoch eine Vorbereitungszeit. Die Landesregierung hat sich einverstanden erklärt, dass nach Abschluss dieser Vereinbarung die Berufsfeuerwehr bis dahin die Durchführung des Brandschutzdienstes am Flughafen Bozen gewährleistet. „Wir gewährleisten diesen Dienst bis zum vereinbarten Zeitpunkt gegen Bezahlung, die mit dieser Vereinbarung garantiert ist“, so Kompatscher.
Die Rechtstreitigkeiten um die ausstehenden Rechnungen sind durch diese Vereinbarung aber nicht beigelegt. „Hier fordert das Land die Bezahlung der Rechnungen, die wir für den Flughafendienst erstellt haben“, erklärt Kompatscher.
Zur Erinnerung: Am 10. Jänner 2018 war eine Vereinbarung zwischen der Gesellschaft ABD Airport und der Agentur für Bevölkerungsschutz für die Durchführung des Brandschutzdienstes durch die Berufsfeuerwehr Bozen am Flugplatz Bozen abgeschlossen worden. Vor dem Landesgericht Bozen behängt ein Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit der Klauseln dieser Vereinbarung über die Kosten für den Brandschutzdienst. „Im Laufe dieses Verfahrens hat die Richterin einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet, der für uns als Landesverwaltung in Ordnung gewesen wäre“, sagt Kompatscher. Dieser hätte für den Brandschutzdienst durch die Berufsfeuerwehr die Bezahlung von 750.000 Euro pro Jahr durch die Gesellschaft ABD vorgesehen. „Auch die Richterin hat gesagt, dass aus ihrer Sicht zu zahlen wäre – von den Betreibern wurde dieser Vorschlag aber nicht angenommen“, erklärt der Landeshauptmann. Deswegen warte man, was die ausstehenden Rechnungen betrifft, auf das Urteil. „Wir erwarten uns, dass wir Recht bekommen und für den Dienst, der bisher gemacht wurde, die Bezahlung zu erfolgen hat“, so Kompatscher.
Kommentare (4)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.