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Keine Kompensationen

Luis Durnwalder

Zu einer heftig geführten Verhandlung kam es am Montag am Landesgericht im zweiten Sonderfonds-Verfahren gegen Alt-LH Luis Durnwalder.

von Thomas Vikoler

Es geht um genau 23.642,02 Euro, welche sich der damalige Landeshauptmann Luis Durnwalder laut Anklage zwischen November 2012 und März 2013 aus dem ihm zugedachten Sonderfonds „angeeignet“ hat. In der Rechtssprache ausgedrückt: Eine Amtsunterschlagung.

Am Montag startete am Landesgericht nach mehrmaligen Vertagungen und einer Übertragung an einen neuen Richtersenat unter Vorsitz von Walter Pelino der Prozess SoFo II, ein Rattenschwanz zum großen SoFo-Verfahren, in dem Durnwalder bekanntlich rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.

Im Gerichtssaal ging es laut her, besonders Domenico Aiello, neben Gerhard Brandstätter und Karl Pfeifer historischer Verteidiger Durnwalders in diesem Fall, tat sich akustisch hervor.

Die Staatsanwaltschaft hält Durnwalder u.a. 37 Ausgaben in der Höhe von insgesamt 8.876,82 Euro aus dem Sonderfonds vor, welche für private Zwecke bestimmt gewesen seien: Batterien im Wert von 23 Euro, Mittag- und Abendessen, Geschenke an Landesbedienstete, Geldspenden an Bürger, Ausgaben für Maturabälle.

Weiters: Geldbeträge in der Höhe von 14.765,20 Euro, die im Sonderfonds-Register als „Guthaben LH Sofo“ und als „Spesenrückvergütung LH“ eingetragen und später nach Vorlage von eigenhändigen Sammelbelegen auf das private Konto Durnwalders übertragen wurden.

Eine Praxis, wie man sie ausgiebig aus dem ersten SoFo-Verfahren kennt.

Verurteilt wurde der Alt-LH dort allein wegen der durchgeführten Kompensationen von privaten mit SoFo-Ausgaben und die Verteidiger betonen, dass diesmal keine solche nachzuweisen seien. Durnwalder habe sämtliche Ausgaben in Ausübung seines Amtes getätigt und müsse folglich freigesprochen werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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