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Verurteilte Lehrerin

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Eine Grundschullehrerin aus dem Pustertal muss wegen unerlaubter Nebentätigkeit 20.837 Euro zurückzahlen.

Sollte das nun von der Rechtssprechenden Sektion des Bozner Rechnungshofes ausgesprochene Urteil in Rechtskraft erwachsen, hat eine Grundschullehrerin aus dem Pustertal ihre Nebentätigkeit buchstäblich umsonst ausgeübt.

Also ohne Einnahmen.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hatte die fix angestellte Lehrerin nämlich wegen unerlaubter bzw. nicht genehmigter Nebentätigkeit neben ihrem Hauptberuf angeklagt.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Frau mit eigener Mehrwertsteuer von 2017 bis 2020 für ein aus den USA stammendes Unternehmen Nahrungsergänzungsmittel für Sportler verkaufte und dabei einen Umsatz von 20.837 Euro erzielte.

Diesen Betrag forderte die Staatsanwaltschaft von der Lehrerin, auch wegen des beanstandeten Vorsatzes, als Schadensersatz zurück.

Der Rechnungshof nahm den Antrag nun vollumfänglich an und verurteilte die Lehrerin zur entsprechenden Zahlung.

Die Verteidigung der Lehrerin hatte eingewandt, dass diese sehr wohl in ihrer Schule um eine Erlaubnis angesucht habe. Doch laut Urteilsbegründung wollte sie den Arbeitgeber damit über ihre tatsächlichen Absichten in die Irre führen. (tom)

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