„Schaden: 220.000 Euro“
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof wirft zehn Beamten des Sanitätsbetriebs vor, Ausschreibungen für chirurgische Material rechtswidrig zugunsten einzelner Anbieter künstlich gesplittet zu haben. Schaden: 220.000 Euro. Die Spitze des Sanitätsbetriebs nimmt sie in Schutz.
Von seinem Personal verursachte Skandale hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb etliche hinter sich, dieser scheint aber kein wirklicher zu sein. Die Finanzwache Bozen vermeldete gestern in einer Pressemitteilung den Abschluss einer Ermittlung zu Ausschreibungen des Sanitätsbetriebs für chirurgisches Material aus dem Dreijahres-Zeitraum 2017-2019 mit einem angenommenen Schaden von 220.000 Euro zu Lasten der Verwaltung.
Insgesamt zehn Mitarbeiter, darunter mehrere Verfahrensverantwortliche (RUP), hätten Warenbestellungen künstlich aufgesplittert, damit die Bestellungen unter dem festgelegten Schwellenwert von 40.000 Euro bleiben.Die Rede ist von nicht weniger als 64.000 Aufträgen.
Durch diese Vorgangsweise sei eine begrenzte Zahl von Unternehmen bei Direktvergaben ohne Wettbewerb bzw. Abgebot zum Zuge gekommen. Häufig lag der Kaufpreis laut Finanzwache wenige Euro unter dem Schwellenwert.
Die Finanzer nennen als eklatantes Beispiel den Fall eines Zulieferers, der im Jahr 2018 genau 22 Aufträge – zwei pro Monat – im Wert von jeweils 39.900 Euro erhielt.
Die beanstandeten Vergaben erfolgten vorwiegend durch den Sanitätsbezirk Bozen, es gibt auch welche in Meran und Brixen.
Das deutet darauf hin, dass es sich nicht um Einzelaktionen von Beamten handelte, sondern um eine verbreitete und von oben abgesegnete Praxis.
In diesem Sinne äußerte sich gestern der Südtiroler Sanitätsbetrieb in einer Stellungnahme zur Mitteilung der Finanzwache: „Die betroffenen Beamten und Führungskräfte haben ihre Tätigkeit gewissenhaft und professionell durchgeführt, um die Versorgung der Krankenhäuser mit sanitären Materialien zu gewährleisten und jede Form der Beeinträchtigung, wenn nicht gar der Unterbrechung der chirurgischen Tätigkeit zu vermeiden.“
Und weiter: „Die beanstandeten Direktvergaben, die in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt worden sind, waren auf die Erfüllung dieser Notwendigkeit ausgerichtet, und trotz der erheblichen Schwierigkeiten, insbesondere aufgrund des Mangels an qualifiziertem Personals und der Komplexität der technischenLeistungsbeschreibungen, ist es damals nie zu Einschränkungen oder Ineffizienzen gekommen, die dieVersorgung der Patienten gefährdet hätten“.
Der Sanitätsbetrieb stellt sich also offen hinter sein Personal und verteidigt ihre Vorgangsweise: „Während jenes Zeitraums war es leider notwendig war, auf Direktvergaben und Verhandlungsverfahren zurückgreifen, um das Risiko eine Gefährdung der Tätigkeit der Operationssäle zu vermeiden.“
Die Frage ist, ob die Finanzer, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof vorgingen, den Fokus ihrer Untersuchungen nicht auf die höheren Verwaltungsebenen des Sanitätsbetriebs hätten richten sollen.
Die zehn Beamten – eine Führungskraft und neun Angestellte – haben vor zwei Tagen von der Staatsanwaltschaft eine Einladung zur Stellungnahme zu den Vorhaltungen zugestellt bekommen. Darin ist von einem fahrlässigen (also nicht vorsätzlichen) Verhalten der Beamten die Rede, von Nachlässigkeit und Ungeschicklichkeit. Ob es zu einer Anklage gegen die Beamten mit Schadensersatzforderung kommt, wird später entschieden.
Der Anwalt Giancarlo Massari, an den sich einige der Beamten gewandt haben, betont, dass kein Strafverfahren gegen seine Mandanten eingeleitet worden sei und der Sanitätsbetrieb keine Disziplinarmaßnahmen gegen sie gesetzt habe.
Die Finanzwache legte die Schadenssumme übrigens durch den Vergleich mit den Zuschlagspreisen für das chirurgische Material, welches ab 2019 von den Sanitätsbezirken mittels Europäischer Ausschreibung angekauft wurde. Auf einmal ging´s.
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