„Zu Grabe tragen“
Die Landesregierung trägt diesen Donnerstag mit der Abstimmung über das Gesetz für Raum und Landschaft wohl das Gemeindeentwicklungsprogramm zu Grabe. Damit fallen auch die Konzepte für Mobilität, Tourismus und Klima. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz warnt vor einer Aushöhlung von Klimaplan und Landesmobilitätsplan und appelliert deshalb an den Landtag, das Gemeindeentwicklungsprogramm am Leben erhalten.
Der Landtag stimmt diesen Donnerstag (11. Mai) über die Änderungen am Gesetz für Raum und Landschaft ab. Auf Vorschlag der Landesregierung soll die Frist gestrichen werden, innerhalb der die Gemeinden ihre Gemeindeentwicklungsprogramme abschließen müssen. Damit fällt auch die Frist für all jene Erhebungen und Pläne, die Teil dieser partizipativ zu erarbeitenden Strategien sind. Dazu zählen unter anderem ein Mobilitäts- und Erreichbarkeitskonzept sowie ein Tourismusentwicklungskonzept. „Gemeinden steht es damit frei, diese Pläne zu erstellen – oder eben auch nicht. Umweltorganisationen, aber auch Bürger*innen, verlieren mit dieser Gesetzesänderung die Möglichkeit die Gemeindeentwicklungspläne einzufordern“, so Josef Oberhofer, Präsident des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz. Denn ohne Abgabefrist, droht die Gemeindeplanung auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben zu werden.
Damit nicht genug. „Die Landesregierung schwächt ihre wichtigsten Strategien für die nachhaltige Entwicklung: den Südtiroler Klimaplan, den neuen Landesmobilitätsplan und das Landestourismusentwicklungskonzept. Denn all diese Dokumente bauen ebenfalls auf die Gemeindeentwicklungsprogramme auf“, so Madeleine Rohrer, Geschäftsführerin.
Der erste Teil des Klimaplans sieht unter anderem vor, dass die Gemeinden innerhalb 2025 Strategien und Pläne zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erarbeiten und zwar als eigenes Kapitel im Zuge der Gemeindeentwicklungsplanung. Und im Entwurf des zweiten Teils, der im Juni genehmigt werden soll, heißt es: „Ausarbeitung der Mobilitäts- und Erreichbarkeitskonzepte im Zuge der Gemeindeentwicklungspläne und aufbauend auf den Schwerpunkten des Landesmobilitätsplanes“. Der Landesmobilitätsplan geht nämlich davon aus, dass 58 Prozent des PKW-Verkehrs außerhalb der Gemeinden stattfindet. Das Land aber kann nicht für die Gemeinden entscheiden, wie sie die übrigen 42 Prozent an Bewegungen handhaben, wie sie ihre Parkplätze bewirtschaften, wo Radwege gebaut werden und wie das Zufußgehen einladender und sicherer gemacht wird. Dazu sind eigene Pläne auf Gemeindeebene vorgesehen.
Das von der Landesregierung 2021 beschlossenen Landestourismusentwicklungskonzepts bringt es auf den Punkt: „Abstimmungsprozesse zwischen der Landes- und Gemeindeverwaltung sind von großer Wichtigkeit, um die Zielsetzungen und Leitlinien …auf Gemeindeebene auch umsetzbar zu machen. Es ist notwendig, dass die Umsetzung der tourismuspolitischen Zielsetzungen in den Gemeindeentwicklungskonzepten von Seiten des Landes kontrolliert wird“. Nicht einmal zwei Jahre später will die Landesregierung den Landtag beschließen lassen das Gemeindeentwicklungsprogramm zu Grabe zu tragen – und damit auch den so wichtigen Abstimmungsprozess.
„Die Landesregierung entbindet jetzt mit der Streichung der Frist für das Gemeindeentwicklungsprogramm die Gemeinden von ihrer Pflicht eine ganzheitliche, enkeltaugliche und gemeinsam mit der Bevölkerung ausgearbeitete Vision auszuarbeiten und untergräbt zugleich die eigenen klimapolitischen Ziele“, so Oberhofer und Rohrer. „Südtirol erreicht die Klimaziele aber nur, wenn Land und Gemeinden Hand in Hand gehen“.
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