„Ich bin ganz entspannt“
Florian Zerzers Tage als Generaldirektor des Sanitätsbetriebes Südtirol dürften gezählt sein. Nicht nur (nur) wegen seiner Verwicklung in den Masken-Skandal, sondern weil er einen wichtigen Termin verpennt hat.
von Artur Oberhofer
Die Stimmung könnte unterschiedlicher nicht sein. Thomas Schael sitzt in seinem Büro in Chieti in den wunderschönen Abruzzen und lässt auf Anfrage wissen, dass er „sehr wohl bereit“ sei, „nach Südtirol zurückzukommen“.
Schaels Nachfolger im Amt des Generaldirektors im Sanitätsbetrieb Südtirol, Florian Zerzer, berät derweil fieberhaft mit Rechtsexperten, ob er einen kapitalen Fehler gemacht hat und deswegen seinen Hut nehmen muss.
Um was geht es?
Der fünfjährige Auftrag von Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer endet mit 14. Oktober 2023.
Nach bisherigem Stand der Dinge hätte die Landesregierung dann entscheiden müssen, ob sie den Vertrag mit dem Generaldirektor verlängert. Zumal Florian Zerzer sich mit höchster Wahrscheinlichkeit in Sachen Masken-Skandal vor Gericht wird verantworten müssen, wird hinter den diskreten Mauern des Landespalastes seit Wochen und laut darüber nachgedacht, ob es opportun ist, den Vertrag eines Generaldirektors zu verlängern, der ein Gerichtsverfahren am Hals hat.
Da auch gegen den Landeshauptmann ermittelt wurde, kennt dieser die delikate Aktenlage im Fall Zerzer.
Jetzt kommt – wie der klassische heitere Blitz aus dem Himmel – noch ein weiterer Aspekt hinzu: Das Nachrichtenportal „Salto.bz“ hat aufgedeckt, dass Florian Zerzer es verpasst hat, seine Eintragung in das „Landesverzeichnis der Personen, die für die Ernennung zur Generaltdirektorin/zum Generaldirektor des Sanitätsbetriebes geeignet sind“ zu beantragen bzw. zu verlängern.
Mit anderen Worten: Der Generaldirektor hätte die Eintragung, die in seinem Fall mit 9. September 2022 verfallen ist, verlängern müssen, damit die Landesregierung seinen Auftrag als Sabes-„General“ verlängern kann.
Der legislative Hintergrund: Südtirol hat mit dem Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“ dieses eigene Landesverzeichnis geschaffen. Per Dekret des Landeshauptmannes hat man im Sommer 2017 dann eine Durchführungsverordnung erlassen, in der die genauen Voraussetzungen für die Eintragung festgelegt werden.
Während im nationalen Verzeichnis nur eine Dokumentenüberprüfung erfolgt, ist für das Südtiroler Verzeichnis eine fünfköpfige Bewertungskommission vorgesehen, die in einem Kolloquium die Kandidatinnen und Kandidaten anhört und für geeignet erklären muss.
Bei der Erstanwendung dieser Bestimmung wurde eine Übergangsbestimmung angewandt. Jene Personen, die 2015 beim Auswahlverfahren um die Südtiroler Generaldirektion von der Kommission als geeignet erklärt wurden, sind von Amts wegen für vier Jahre in das neue Landesverzeichnis eingetragen worden.
Als da wären: Florian Zerzer, Irene Pechlaner und der damals noch
amtierende Generaldirektor Thomas Schael. Zwei Jahre später kam noch Christian Kofler dazu.
Der langjährige Personalchef und amtierende Direktor der Abteilung „Gesundheitsleistungen und wohnortnahe Versorgung“ im Sanitätsbetrieb hatte sich 2020 in das nationale Verzeichnis für Generaldirektoren eintragen lassen.
Wer im nationalen Verzeichnis eingetragen ist, kann auch um die Eintragung in das Landesverzeichnis ansuchen.
In diesem Fall gibt es keine Prüfung durch die Bewertungskommission, sondern diese AnwärterInnen müssen dann in das Verzeichnis aufgenommen werden. So steht es im Landesgesetz.
Diese Eintragung gilt für vier Jahre. Dann muss sie erneuert werden.
Während die Eintragung von Christian Kofler noch bis zum 26. November 2024 gilt, ist jene des Trios Pechlaner, Schael und Zerzer am 17. September 2022 verfallen.
Laut Landesgesetz hätten alle drei Spitzenbeamten um eine Neueintragung ansuchenmüssen. Der im Gesetz festgelegte Endtermin dafür war der 2. Mai, 12.00 Uhr.
Doch bis zu diesem Stichtag hat nur Thomas Schael seinen Antrag hinterlegt.
Die Bozner Bezirksdirektorin Irene Pechlaner hat gegenüber „Salto.bz“ bestätigt, bewusst die Eintragung nicht verlängert zu haben.
Hat Florian Zerzer seinen Termin tatsächlich verschlafen?
Auf Anfrage der TAGESZEITUNG sagte der Generaldirektor gestern, er sei „ganz gespannt“. Es sei allein Sache der Landesregierung, seine Tätigkeit zu bewerten bzw. über eine Wiedernennung zu entscheiden.
Und zur Eintragung sagt der Sabes-Chef: Er selbst habe die Bestimmungen „immer so ausgelegt und es so bestätigt bekommen, dass jemand, der im Amt ist, also das Amt ausübt, nicht noch einmal ansuchen muss, weil man ist ja in Amt und Würden“.
Aus seiner Sicht, so Zerzer weiter, „wäre es ja ein absoluter Nonsens, dass jemand, der das Amt ausübt und jährlich bewertet wird, noch einmal um ein Kolloquium mit der Kommission ansuchen muss“.
Nach seinem Dafürhalten könne, also, ein Auftrag auf der Grundlage der jährlichen Bewertungen verlängert werden. Er sei jedenfalls „ganz entspannt“.
Anders sieht es ein Spitzenjurist, der im öffentlichen Dienst steht und namentlich nicht genannt werden möchte. Demnach hätte Zerzer sich sehr wohl bis 2. Mai 2023 eintragen müssen, so wie es Thomas Schael getan hat.
Wie geht es jetzt weiter?
Dass die Landesregierung Thomas Schael nach Bozen zurückholt, gilt als sehr unwahrscheinlich, auch wenn der Deutsche – wie Insider inzwischen bekennen – als Generaldirektor in Südtirol viel besser gewesen sei als sein Ruf.
Der amtierende Sanitäts-Landesrat Arno Kompatscher gibt sich noch zugeknöpft, er lässt sich noch nicht in die Karten blicken. Kompatscher sagte gegenüber der TAGEZEITUNG, er habe sich „die Sache noch nicht angeschaut“ und er wisse auch nicht, ob Zerzer, der bereits Generaldirektor sei, die Eintragung brauche.
Am Ende könnte Christian Kofler, der langjährige Personalchef und amtierende Direktor der Abteilung „Gesundheitsleistungen und wohnortnahe Versorgung“, der lachende Dritte sein und neuer Sabes-Chef werden.
Kommentare (48)
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