Das Piercing am Hoden
Ein Südtiroler wird nach einem sieben Jahre dauernden Strafverfahren zum Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Auch weil sein mutmaßliches Opfer sich nicht an seinen Intim-Schmuck erinnern konnte.
Von Thomas Vikoler
Die Strafverfahren zum Vorwurf der sexuellen Gewalt steht nicht selten Aussage gegen Aussage. Das (mutmaßliche) Opfer, zumeist weiblich, erklärt, zum Sex gezwungen worden zu sein, was erfahrungsgemäß vom (vermeintlichen) Täter bestritten wird. Alles einvernehmlich, keine Gewalt.
Zwar reicht vielfach eine glaubwürdige Opfer-Aussage für eine strafrechtliche Verurteilung, es werden freilich auch andere Beweismittel herangezogen. So wie im Fall eines Südtirolers, der im Jahre 2016 von einer Frau wegen Vergewaltigung angezeigt wurde.
Am Tag nach dem gemeinsamen Sex unterzog sich die Frau einer gynäkologischen Untersuchung und erstattete Strafanzeige.
Bereits in der ersten Phase der Ermittlungen kamen Zweifel auf, ob es sich tatsächlich um sexuelle Gewalt handelte. Der Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft wurde vom Voruntersuchungsrichter mit der Anordnung zurückgewiesen, das mutmaßliche Opfer müsse noch einmal angehört werden.
Es folgte eine DNA-Analyse auf der Grundlage der gynäkologischen Untersuchung, bei der keine biologischen Spuren des Beschuldigten nachgewiesen werden konnte.
Dieser hatte erklärt, dass es bei dem Treffen mit der Frau zu keiner Penetration gekommen sei, er habe stets seine Unterhose getragen. Das mutmaßliche Opfer hatte hingegen erklärt, der Mann habe sich geweigert, ein Kondom zu benutzen und sei, nachdem sie Nein gesagt hatte, in sie eingedrungen.
Eine Version, die später in einem vom Verteidiger des Mannes beantragten Beweissicherungsverfahren, zu bröckeln begann. Die Frau wurde mit der Tatsache konfrontiert, dass der Südtiroler im Jahre 2016 ein Piercing auf beiden Hoden trug.
Auf Nachfrage des Verteidigers konnte sich die Frau an diesen Intim-Schmuck aber nicht erinnern.
Ein Detail, das für den Ausgang des Strafverfahrens später mitentscheidend war, auch wenn der Anwalt der Frau im Beweissicherungsverfahren einwandte, dass es von ihrem Sichtwinkel abhing, ob sie die Piercings sehen konnte oder nicht.
Eine weitere Entdeckung des Verteidigers beeinflusste später auch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Freispruch in der Vorverhandlung: Das mutmaßliche Opfer hatte zuvor am Landesgericht Forlì eine ähnliche Anzeige gegen einen Mann eingebracht, die wegen Widersprüchen in ihrer Version archiviert wurde.
Vergangene Woche stellte Vorverhandlungsrichter Ivan Perathoner am Landesgericht Bozen jedenfalls das Strafverfahren gegen den Südtiroler zum Vorwurf der sexuellen Gewalt ein. Die Urteilsbegründung ist ausständig.
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Kommentare (6)
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pingoballino1955
Schmierentheater einer Frau? DNA lügt eben nicht. Hoffentlich muss sie alle Gerichtsspesen vom Angeklagten und Schadenersatz leisten wegen Vortäuschung falscher Tatsachen,im Klartext: il fatto non susiste.
artimar
Ein Wahnsinn. Über sieben Jahre lang!
robby
So ein Luder.
exodus
Zum 2. Mal (vorher in Forlí) ist die Anschuldigung fehlgeschlagen und leider, für diese pathologische Lügnerin, keine erwünschte Entschädigung.Nicht alle Männer sind Vergewaltiger….
prof
Sollte alles stimmen,müsste die Frau jetzt das Piercing des Mannes unter ihrer Nase tragen.