Plattenverbot im Grünkeil
Ein Grundeigentümer wollte am Bozner Eisenkellerweg eine Photovoltaikanlage auf eine Pergola platzieren. Eine Nachbarin wehrte sich vor Gericht – erfolgreich – dagegen. Landschaftsschutz hat Vorrang.
Von Thomas Vikoler
Die jüngste Energiekrise hat sie befördert, die Forderungen nach einem Ausbau alternativer Energien. Auch die sogenannte Agrophotovoltaik wurde zum Thema, also die Anbringung von Photovoltaik-Platten auf Apfelplantagen. Die Landesverwaltung ist hier skeptisch, arbeitet aber an einer gesetzlichen Bestimmung, um sie zu erlauben.
In diesem Sinne argumentierten auch die Anwälte der Gemeinde Bozen in einem Rechtsstreit vor dem Bozner Verwaltungsgericht: Solarplatten sollten demnach auf sämtlichen Bauwerken und Gebäuden angebracht werden können.
Tatsächlich hatte die Gemeindeverwaltung im Sommer vergangenen Jahres einem Grundeigentümer am Eisenkellerweg erlaubt, auf einer Fläche von 36 Quadratmetern Photovoltaik-Platten anzubringen. Platziert auf einer bereits bestehenden, 24 Quadratmeter großen Pergola. Ursprünglich hatte sie die Besetzung einer etwas größeren Fläche abgelehnt, ein Varianteprojekt des Grundeigentümers schließlich aber akzeptiert.
Doch die Nachbarin des Grundstücks, Eigentümerin eines geschlossen Weinhofs, hatte etwas dagegen und zog mit dem Beistand der Anwälte Federico Mazzei und Laura Polonioli vor das Verwaltungsgericht.
Dieses hat die Erlaubnis der Gemeinde Bozen für die Anbringung der Platten auf der Pergola aufgehoben.
Vor allem aus einem Grund: Weil sich das betreffende Grundstück im Grieser Grünkeil, also einem Landschaftsschutzgebiet, befindet, hätte die Gemeinde Bozen zur Baubeginnmeldung ein Landschaftsschutzgutachten einholen müssen, was nicht geschah. „Die Verwaltung hat damit eine eindeutige Gesetzesverletzung und einen Bewertungsfehler begangen“, heißt es dazu in der Urteilsbegründung.
Unerheblich ist dabei, dass die Photovoltaikplatten, wie in diesem Fall, keine geschlossene Überdachung bilden. Der Grundeigentümer hatte sein ursprüngliches Projekt entsprechend abgeändert. Die Anlage sah auch eine Ladestation für ein E-Auto vor, das offenbar unterhalb der Platten hätte geparkt werden soll.
Das Verwaltungsgericht kommt jedenfalls zum Schluss, dass der Landschaftsschutz in diesem Fall Vorrang vor alternativer Energieproduktion hat. Denn eine Pergola kann auch Sinne des jüngsten Regierungsdekrets zur Förderung erneuerbarer Energien nicht als ein festes Gebäude angesehen werden, auf dem laut Dekret ohne Erlaubnis Solarplatten angebracht werden können.
Zu schützen sei, so das Gericht, im konkreten Fall nicht das Interesse der benachbarten Weinbäuerin, sondern das öffentliche Interesse an einem Schutzgebiet. Der 2004 als solches ausgewiesene 120 Hektar große Grieser Grünkeil.
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Kommentare (7)
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leser
Ja
Die enerieeuphorie nimmt zumteil Groteske Formen an
Allem voran subventioniert vom steuerzahler
Die Schlaumeier haben Hochkonjunktur dank der Ignoranz der Politik
Pholtovoltaik so wie sie eingesetzt wird ist völliger Humbug aber einige wenige schlagen profit daraus
rumer
Dieser Dame sollte man den Strom abdrehen.
robby
@rumer das zeigt dein Verhältniss zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Dürftest ein Bauer sein.
rumer
Die Südtiroler sind halt eiin bisschen hinten…..sie checken es einfach ein paar Jahre später:
https://www.agrarheute.com/management/recht/pv-anlagen-denkmalschutz-neues-wegweisendes-urteil-605776
nobodyistperfect
Und was lernen wir daraus: Denkmal geht vor Umwelt – denkmal drüber nach.
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“
dn
Wilhelm Busch? Ja, der Nachbar war vor über hundert Jahr schon genau gleich (neidig).
heracleummantegazziani
Friedrich Schiller, Wilhem Tell…